17.05.2026
GdP zu Leichenschau
Im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ erläuterte GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke eine der Schattenseiten des Polizeiberufs: das Auffinden einer Leiche. In einigen deutschen Ländern steht für „Leichen-Einsätze“ eine Vergütung zur Verfügung. Diese muss jeweils beantragt werden. Reich wird man dadurch nicht, es handelt sich lediglich um einen geringen Euro-Betrag. Kopelke erinnert den Anblick im Einsatz aufgefundener toter Menschen sehr gut, ebenso an die mentale Belastung, die fast zwangsläufig damit einhergeht.
7,67 Euro konnte er im Fall eines fortgeschritten verwesten Körpers pauschal beantragen. Mehrere Bundesländer zahlen solche steuerfreien Zuwendungen, geregelt ist diese Zahlung in den Landesverordnungen über Erschwerniszulagen. In Nordrhein-Westfalen und Bayern beträgt er zehn Euro, im Saarland acht. Berlin differenziert: 5,83 Euro für Einsätze ohne „tiefgreifende körperliche Veränderungen“ und 16,73 Euro, wenn Gliedmaßen fehlen oder ein Fremdverschulden im Spiel ist, listete die „NOZ“ auf.
Wer jedoch glaubt, diese überschaubare Summe solle den belastenden Effekt des Leichenfundes ausgleichen, liegt falsch. Der sogenannte Leichen-Bonus sei eher ein Ausgleich für entstehende Nebenkosten, sagte der GdP-Chef der Zeitung. Etwa für Desinfektionsmittel oder Reinigung der Kleidung.
Der entscheidende Aspekt bei den Zulagen liege vornehmlich in den föderalen Lücken. Er fordere daher eine bundesweite Zahlung der Leichenfund-Zulage. Diese sei jedoch lediglich ein kleiner Teil eines viel größeren Problems, denn die GdP hält insbesondere die Sonderzahlungen für Dienste zu „ungünstigen Zeiten“ für viel zu gering und stellt erheblichen Nachbesserungsbedarf fest.
Aber eines ist im Kontext von Leichenfunden noch besonders bedeutend: Unnatürliche Todesfälle und vor allem Tötungsdelikte dürfen in Deutschland nicht unentdeckt bleiben.
Die GdP drängt darauf, dass die äußere Leichenschau als hoheitliche Aufgabe betrachtet werden müsse, die spezialisiert und qualifiziert durchgeführt und bestenfalls vom
Staat finanziert wird.
Die Gewerkschaft fordert Kopelke zufolge daher die flächendeckende Einführung einer Standardisierung und die Durchführung der Leichenschauen durch ausschließlich speziell geschulte Ärztinnen (sog. qualifizierte Leichenschau). Zudem müssten einheitliche Standards geschaffen werden, um das Risiko von Fehldiagnosen oder unzureichenden Untersuchungen zu verringern. Nach der Expertise des GdP-Bundesfachausschusses Kriminalpolizei dürften diese beiden Schritte die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Todesursachenfeststellung spürbar verbessern und damit unentdeckte nicht natürliche Todesfälle größtenteils der Vergangenheit angehören. Der Einsatz speziell geschulter Ärztinnen und Ärzte werde die Durchführungen von Leichenschauen zudem effizienter gestalten. Das Ergebnis: Dann frei werdende Ressourcen stünden dem kriminalpolizeilichen Bereich wieder zur Verfügung.
