06.06.2026
GdP im Gespräch mit Präsidenten des LfV
Zwischen Trennungsgebot und Teamgeist: Wie die Gewerkschaft der Polizei und der Verfassungsschutz in Sachsen enger zusammenarbeiten wollen
Am 28. April 2026 trafen sich in Kesselsdorf der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen, Dirk-Martin Christian, in Begleitung von Herrn Kretzschmar, sowie Vertreter der Gewerkschaft der Polizei Sachsen zu einem intensiven fachlichen Austausch. Im Mittelpunkt stand die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz – ein Thema, das angesichts wachsender sicherheitspolitischer Herausforderungen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Gleich zu Beginn setzte Christian einen klaren Ton: „Das Grundgesetz ist der Kompass für das LfV.“ Damit unterstrich er nicht nur die rechtliche Grundlage der Arbeit seiner Behörde, sondern auch den Anspruch, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit in Einklang zu halten.
Ein zentrales Anliegen des Präsidenten ist der Ausbau des personellen Austauschs zwischen Polizei und Verfassungsschutz. In mehrjährigen Rotationsmodellen – idealerweise über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren – sieht er eine große Chance, gegenseitiges Verständnis für Aufgaben, Arbeitsweisen und Herausforderungen zu fördern. Wichtig sei dabei, auf Freiwilligkeit und Qualität zu setzen: Die „Besten“ sollten ausgetauscht werden, nicht etwa durch Zwangsabordnungen, die erfahrungsgemäß die Motivation senken. Als Vorbild wurde mehrfach Bayern genannt, wo entsprechende Modelle bereits erfolgreich umgesetzt werden.
Der Bedarf an polizeilich ausgebildetem Personal im Verfassungsschutz ist derzeit hoch. Viele Stellen werden durch Quereinsteiger oder Verwaltungskräfte besetzt, während gleichzeitig Juristen verstärkt gewonnen werden konnten, was als rechtssicherer Fortschritt bewertet wurde. Dennoch bleibt der Personalmangel – wie auch in der Polizei – ein spürbares Problem. Die personelle Obergrenze des Verfassungsschutzes ist erreicht, wodurch zusätzliche Flexibilität erschwert wird.
Trotz einer insgesamt als gut bewerteten Zusammenarbeit besteht zwischen Polizei und Verfassungsschutz nach wie vor eine „unsichtbare Mauer“, die insbesondere den Personalaustausch hemmt. Dabei wurde deutlich betont, dass das Trennungsgebot nicht als Hindernis für Kooperation verstanden werden dürfe. Vielmehr gehe es darum, rechtssichere Strukturen zu schaffen, die Zusammenarbeit ermöglichen, ohne institutionelle Grenzen zu verwischen. Frühere negative Erfahrungen, etwa im Zusammenhang mit dem sogenannten „Sachsensumpf“, zeigen jedoch, wie sensibel dieses Feld ist.
Im operativen Alltag existieren bereits funktionierende Austauschformate. Wöchentliche Treffen zwischen Landeskriminalamt, Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaft sowie enge Kontakte auf Arbeitsebene mit den Polizeidirektionen sorgen für kontinuierlichen Informationsfluss. Auch das gemeinsame Informationssystem NADIS, auf das alle relevanten Behörden Zugriff haben, bildet eine wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit. Gleichzeitig wurde deutlich, dass datengetriebenes Arbeiten und die Beherrschung der Digitalisierung zu den zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre zählen.
Ein weiterer Diskussionspunkt war die organisatorische Anbindung des Verfassungsschutzes. Christian sprach sich für eine engere Integration in das Sächsische Innenministerium aus, etwa durch die Bildung einer eigenen Abteilung. Dies könne nicht nur die Einflussmöglichkeiten des Verfassungsschutzes stärken, sondern auch zu schnelleren Reaktionszeiten und einer effizienteren Abstimmung mit der Politik führen – eine klassische Win-Win-Situation.
Auch gewerkschaftliche Aspekte fanden Raum in der Diskussion. Vertreter der GdP bemängelten, dass der Zugang zu ihren Mitgliedern innerhalb des Verfassungsschutzes bislang erschwert sei. Hier wurde angeregt, die Zusammenarbeit insbesondere auf Ebene der örtlichen Personalräte weiter auszubauen. Positiv hervorgehoben wurde in diesem Zusammenhang bereits bestehende Kooperation.
Ein sensibles Thema blieb der Schutz von Polizeibeamten, die Informationen an den Verfassungsschutz weitergeben. Einigkeit bestand darin, dass diese Kollegen keinesfalls in schwierige oder gefährdende Situationen gebracht werden dürfen. Der Schutz der Informationsquellen habe höchste Priorität.
Abschließend herrschte unter allen Beteiligten Konsens darüber, dass der Austausch nicht nur konstruktiv, sondern auch gewinnbringend war. Die Gespräche hätten gezeigt, wie groß das gemeinsame Interesse an einer noch engeren und gleichzeitig rechtssicheren Zusammenarbeit ist. Der Wille, bestehende Hürden zu überwinden und voneinander zu lernen, war deutlich spürbar – eine wichtige Grundlage für die zukünftige Sicherheitsarchitektur in Sachsen.
