jumpToMain
Hunderte zusätzliche Polizeibeamte in SN möglich | © GdP SN
GdP SN

25.07.2026

GdP Sachsen und Finanzminister einig: Hunderte zusätzliche Polizistinnen und Polizisten für Sachsen möglich

Personal Besoldung

Finanzminister bestätigt GdP-Position zu Stellenresten aus Teilzeit und Ausbildungsabbrüchen – neue Möglichkeiten für Personalgewinnung 

Der regelmäßige Austausch mit den Mitgliedern der Staatsregierung ist für die GdP Sachsen ein wichtiger Baustein, um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Polizei Sachsen nachhaltig zu verbessern. Im Rahmen eines Arbeitsgesprächs mit Finanzminister Christian Piwarz am 11. Juni 2026 konnten der GdP-Landesvorsitzende Jan Krumlovsky und sein Stellvertreter Jörg Günther in mehreren zentralen Themenbereichen wichtige Fortschritte erzielen.

Im Mittelpunkt stand die Frage, wie vorhandene Personalressourcen künftig besser genutzt werden können. Das Finanzministerium unterstützt dabei den von der GdP Sachsen seit Jahren vertretenen Ansatz, Stellenreste aus Teilzeitbeschäftigung sowie frei werdende Ausbildungsstellen nach Ausbildungsabbrüchen stärker für zusätzliche Einstellungen zu nutzen.

Dadurch entstehen neue Möglichkeiten, über den geplanten Personalaufwuchs auf 15.000 Polizeibedienstete hinaus zusätzliche Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte auszubilden und einzustellen.

Zusätzliche Einstellungen durch modernes Stellenmanagement

Künftig können Arbeitszeitanteile, die beispielsweise durch Teilzeitbeschäftigung entstehen, gebündelt und für weitere Einstellungen nutzbar gemacht werden. Gleichzeitig sollen frei werdende Ausbildungskapazitäten nach Ausbildungsabbrüchen konsequenter für zusätzliche Anwärterinnen und Anwärter eingesetzt werden.

Aus Sicht der GdP Sachsen eröffnet dies die Chance, mehrere hundert zusätzliche Vollzeitäquivalente für die Polizei Sachsen zu gewinnen. Damit könnte ein langjähriges Problem entschärft werden: Die tatsächliche Arbeitskraft in der Polizei liegt aufgrund von Teilzeitmodellen und Ausbildungsabbrüchen deutlich unter den rechnerisch vorhandenen Stellen.

Fortschritte auch bei Besoldung und KiPo-Zulage

Beim Thema amtsangemessene Besoldung bestand Einigkeit darüber, zunächst die für das erste Halbjahr 2027 erwarteten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Die Rechtsansprüche der Kolleginnen und Kollegen bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.

Einen wichtigen Fortschritt gibt es zudem bei der Einführung der KiPo-Zulage. Das notwendige Gesetzgebungsverfahren wurde auf den Weg gebracht und soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 abgeschlossen werden. Bereits jetzt laufen Gespräche zur konkreten Ausgestaltung und Umsetzung.

Verbesserungen für Tarifbeschäftigte im Blick

Auch die Situation der Tarifbeschäftigten war Gegenstand des Gesprächs. Da weiterhin keine Leistungsprämien gezahlt werden, brachte die GdP Sachsen verschiedene Möglichkeiten für Verbesserungen ins Gespräch, darunter Ansparurlaub sowie Freizeitausgleich für Rufbereitschaftszeiten.

Die Vorschläge stießen auf Interesse. Die GdP Sachsen wird den weiteren Prozess aktiv begleiten und ihre Expertise in die Entwicklung tragfähiger Lösungen einbringen.

Jan Krumlovsky: 
„Das Gespräch mit dem Finanzminister hat gezeigt, dass unsere langjährigen Forderungen nicht nur berechtigt, sondern auch umsetzbar sind. Wer zusätzliche Polizistinnen und Polizisten für Sachsen will, muss vorhandene Möglichkeiten konsequent nutzen. Die notwendigen Haushaltsmittel und Ausbildungskapazitäten sind in vielen Bereichen bereits vorhanden. Jetzt kommt es darauf an, die beschlossenen Spielräume auch tatsächlich für eine stärkere Polizei Sachsen zu nutzen“, erklärt GdP-Landesvorsitzender Jan Krumlovsky.

 Landesvorsitzender Jan Krumlovsky  | © GdP Sachsen
GdP Sachsen
„Personalgewinnung darf nicht an überholten Strukturen scheitern“
Jan Krumlovsky
P-HPR-Vorsitzender P. Oehler | © GdP SN
P-HPR-Vorsitzender P. Oehler GdP SN

Gespräch mit Peer Oehler, Vorsitzender des Polizei-Hauptpersonalrates

„Wir sprechen über Potenzial von mehreren hundert zusätzlichen Polizeikräften“

Warum bewertet der Hauptpersonalrat die Ergebnisse des Gesprächs so positiv?

Wir weisen seit Jahren darauf hin, dass der Polizei durch Teilzeitbeschäftigung und Ausbildungsabbrüche erhebliche Arbeitskraft verloren geht. Nun bestätigt das Finanzministerium, dass diese Probleme nicht nur real sind, sondern auch durch ein modernes Stellenmanagement gelöst werden können.

Wie groß ist das Potenzial?

Nach bisherigen Angaben gehen der Polizei Sachsen allein durch Teilzeitmodelle Arbeitszeitanteile in einer Größenordnung von rund vier Prozent verloren. Das entspricht rechnerisch etwa 500 Vollzeitäquivalenten im Polizeivollzug.

Was fordert der Hauptpersonalrat konkret?

Die nicht genutzten Stellenanteile sollen gebündelt und teilweise für zusätzliche Einstellungen genutzt werden. Bereits die Nutzung eines Teils dieser Stellenreste würde die Polizei personell deutlich stärken.

Welche Rolle spielen Ausbildungsabbrüche?

Auch hier entstehen ungenutzte Haushaltsmittel. Wenn Anwärterinnen oder Anwärter ihre Ausbildung vorzeitig beenden, bleiben die dafür vorgesehenen Stellen oft über Jahre ungenutzt. Diese Ressourcen sollten genutzt werden, um zusätzliche Nachwuchskräfte einzustellen und Ausfälle zu kompensieren.

Was braucht es jetzt?

Die politische und fachliche Umsetzung. Der Finanzminister hat deutlich gemacht, dass die vorgeschlagenen Modelle rechtlich möglich sind. Jetzt müssen die vorhandenen Spielräume konsequent genutzt werden, damit die Polizei Sachsen die dringend benötigte personelle Verstärkung erhält.