25.11.2022
ENTSCHEIDUNG STEHT:
Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizei- und Gitterzulage kommt zum 1. Juli 2023
Seniorengruppe
Endlich, jetzt ist es amtlich: Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizei- und sogenannten Gitterzulage für den schleswig-holsteinischen Polizei- und Justizvollzugsdienst wird zum 1. Juli 2023 wiedereingeführt! Ministerpräsident Daniel Günther höchstpersönlich überbrachte die gute Nachricht per Videoübertragung aus der Vertretung des Landes Schleswig-Holstein beim Bund bei der heutigen Tagung des GdP-Landesvorstandes im Kieler Atlantic-Hotel. Hier hatte Günther als CDU-Landesvorsitzender beim GdP-Wahlcheck vor der Landtagswahl am 8. Mai die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit öffentlich versprochen.
Diese Entscheidung, mit der eine langjährige Forderung der GdP endlich
umgesetzt wird, war anlässlich der Haushaltsklausur der schwarz-grünen
Landesregierung mit dem Ministerpräsidenten an der Spitze unter Dach und
Fach gebracht worden.
Zuletzt hatten Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack bei der
Jahreshauptversammlung der GdP-Regionalgruppe Lauenburg-Stormarn und
zuletzt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Tim
Brockmann die Wiedereinführung signalisiert, den Zeitpunkt noch
offengelassen.
Daniel Günther war aus Berlin zugeschaltet, wo er heute an der Sitzung des
Bundesrats teilnimmt. Die Video-Botschaft des Ministerpräsidenten fand
beim GdP-Landesvorstand um Torsten Jäger große Zustimmung. „Die
Entschlossenheit und der lange Atem der GdP bei diesem Dauerbrenner haben
sich gelohnt, allein schon für die vielen aktiven Kolleginnen und Kollegen
und Versorgungsempfänger der Polizei und des Justizvollzuges, die von der
Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit profitieren werden“, kommentierte
Torsten Jäger die Entscheidung der schwarz-grünen Landesregierung.
Der Landesvorstand
Zum Flugblatt als pdf-Datei