16.10.2023
Antrag auf amtsangemessene Alimentation
Es geht uns alle an
Seniorengruppe
Durch die Einführung des Bürgergeldes und die Anhebung des Regelsatzes für die Sozialhilfe zum 1. Januar 2023 wird voraussichtlich ab dem Jahr 2023 das Mindestabstandsgebot in den unteren Besoldungsgruppen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein nicht mehr eingehalten werden können.
(egal ob Aktive oder Versorgungsempfänger:innen)
Dadurch ist die amtsangemessene Alimentation nicht mehr gewährleistet und
die Landesregierung hat eine Anpassung in allen Besoldungsgruppen und der
Versorgung sicherzustellen. Die Landesregierung hat in mehreren Gesprächen
mit dem DGB und gegenüber dem Landtag auf die anstehende Tarifrunde
verwiesen und angekündigt, die amtsangemessene Alimentation rückwirkend
für 2023 im Rahmen der nächsten Anpassung der Besoldung und Versorgung
sicherstellen zu wollen.
Aber wie dies genau aussehen wird und ob danach weitere juristische
Schritte notwendig werden, ist aktuell noch offen und wird voraussichtlich
erst im Jahr 2024 deutlich werden. Um individuelle Ansprüche für das Jahr
2023 zu sichern, müssten Beamtinnen, Beamte und
Versorgungungsempfänger:innen nach dem Grundsatz der haushaltsnahen
Geltendmachung jeweils im Einzelfall bis spätestens zum 31. Dezember eine
amtsangemessene Alimentation mit einem Antrag geltend machen.
Der DGB und seine Gewerkschaften rufen zu Anträgen auf, um die
individuellen Ansprüche ihrer Mitglieder zu wahren. Das weitere Verfahren
und die Gewährung von Rechtsschutz stehen unter dem Vorbehalt des
anstehenden Gesetzgebungsverfahrens.
Versorgungsempfänger: innen, die nicht digital vernetzt sind, können das
Informationsblatt sowie den Antrag zur Geltendmachung der amtsangemessenen
Alimentation für das DLZP und den Antrag auf GdP Rechtsschutz über ihre
Regionalgruppe oder den zuständigen Seniorenvertreter der Regionalgruppe
fernmündlich anfordern und zugeschickt bekommen. Der Antrag zur
Alimentation an das DLZP muss bis zum 31.12. versandt werden, während der
Rechtsschutzantrag an die GdP Geschäftsstelle in Kiel geht.
Es ist euer Geld, stellt den Antrag an das DLZP.
Hermann Reissig
Landesseniorenvorsitzender