18.06.2025
GdP begrüßt schrittweise Einführung des Distanzelektroimpulsgeräts (DEIG) – Sicherheit der Einsatzkräfte steht im Vordergrund
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt ausdrücklich die weitere Ausweitung der Ausstattung mit Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) in der Landespolizei.
„Die Erfahrungen aus der Pilotphase sowie die bisherigen Einsätze belegen klar: Das DEIG hat sich in gefährlichen Einsatzlagen als wirksames und deeskalierendes Einsatzmittel bewährt“, erklärt Sven Neumann, Stellvertretender Landesvorsitzender der GdP Schleswig-Holstein. Gerade in Situationen mit hohem Gewaltpotenzial verschaffe das DEIG den Kolleginnen und Kollegen eine zusätzliche, dringend benötigte Handlungsoption.
„Die GdP fordert die Einführung des DEIG bereits seit 2017 – es ist gut, dass die Politik nun reagiert. Dennoch muss das Tempo deutlich anziehen. Wir brauchen eine schnelle, vollständige Ausstattung aller Reviere, nicht nur einzelner Dienststellen. Parallel dazu darf das Einsatztraining nicht zu kurz kommen: Ein weiteres Einsatzmittel erfordert unbedingt zusätzliche, praxisnahe Schulungen, damit unsere Kolleginnen und Kollegen im Ernstfall handlungssicher agieren können", so Neumann weiter.
Die GdP Schleswig-Holstein hebt hervor, dass insbesondere die Androhung des Einsatzes oder das Erzeugen des Lichtbogens häufig bereits genüge, um gefährliche Situationen zu entschärfen, ohne dass es zu körperlicher Gewaltanwendung oder Schusswaffengebrauch kommen müsse. „Das DEIG trägt dazu bei, Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte zu verhindern und schwere Verletzungen zu vermeiden“, so Neumann.
Die Gewerkschaft fordert, dass mit der Ausweitung der DEIG-Ausstattung auch
· eine flächendeckende, praxisnahe Aus- und Fortbildung,
· regelmäßige Einsatztrainings und
· psychologische Begleitungeinhergehen. Nur so könne gewährleistet werden, dass das neue Einsatzmittel effektiv, sicher und im Sinne einer abgestuften Gewaltanwendung genutzt wird.
Die GdP Schleswig-Holstein wird die Einführung weiterhin konstruktiv begleiten und sich für eine zügige, verantwortungsvolle Umsetzung zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen starkmachen.
Kiel, 19. Juni 2025 - Nr. 15/2025