22.07.2025
GdP Schleswig-Holstein kritisiert geplanten Rückgriff auf den Versorgungsfonds
– Sicherheit nicht weiter aufs Spiel setzen
Kiel. Die Gewerkschaft der Polizei Schleswig-Holstein (GdP SH) kritisiert den geplanten Rückgriff von 300 Millionen Euro aus dem Versorgungsfonds im Haushaltsentwurf 2026 erneut scharf. Bereits in der Vergangenheit hatte die GdP eindringlich davor gewarnt, dass das Anknabbern der Rücklagen die finanzielle Stabilität der Beamtenversorgung gefährdet.
„Wir verstehen die Notwendigkeit eines Konsolidierungspfades in der Landesfinanzpolitik. Die Polizeibeamtinnen und -beamten haben in der Vergangenheit bereits ihren Beitrag zur Haushalskonsolidierung geleistet. Beispielhaft sollen die viel zu hohe Wochenarbeitszeit von 41 Stunden und die Streichung des Weihnachtsgeldes genannt werden“, erklärt Sven Neumann, Stellvertretender Landesvorsitzender der GdP SH.
„Aber die Rücklagen des Versorgungsfonds sind kein Spielball kurzfristiger Finanzprobleme – sie sind der Garant für eine verlässliche Altersversorgung unserer Kolleginnen und Kollegen.“
Neumann macht weiter deutlich: „Wenn die Landesregierung nun den Versorgungsfonds ankratzt, riskiert sie nicht nur die langfristige Versorgungssicherheit, sondern schwächt auch das Vertrauen der Beamtenschaft in ihre eigene Zukunft. Das kann nicht im Sinne derer sein, die tagtäglich für die Sicherheit und Ordnung in Schleswig-Holstein sorgen. Bereits Heide Simonis hatte den Fehler gemacht und in den Versorgungsfonds gegriffen. Ohne solche Eingriffe könnte das Land viel entspannter auf die Pensionszahlungen der Zukunft schauen.
Seit mehr als 17 Jahren klagen DGB-Gewerkschaften bei den zuständigen Gerichten gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes und für eine amtsangemessene Alimentation. Hier verschließt das Land bislang die Augen. Auch für einen denkbaren Erfolg der Klagenden sollte das Land Rücklagen bilden und nicht die vorhandenen weiter abschmelzen“
Zum Glück steht heute nur der Nachtragshaushalt 2025 auf der Tagesordnung. Der eigentliche Haushaltsentwurf 2026 wird erst im September in der ersten Lesung behandelt. Das gibt allen Beteiligten die Chance, in der Sommerpause noch alternative Lösungen zu finden – ohne sofort auf das Sparschwein Versorgungsfonds zurückgreifen zu müssen. Wir hoffen sehr, dass diese Zeit für konstruktive Gespräche und kreative Ansätze genutzt wird.

Die GdP schlägt vor, verstärkt auf strukturelle Einsparungen und Effizienzsteigerungen zu setzen. Konkret fordert sie:
· Überprüfung und Priorisierung investiver Projekte mit Fokus auf wirklichen Mehrwert und Vermeidung von Doppelstrukturen.
· Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltungsprozesse, um langfristig Kosten zu senken und die Arbeit der Beschäftigten zu erleichtern.
· Bessere Kooperation und Vernetzung der Behörden, um Synergien zu nutzen und Ressourceneinsatz zu optimieren.
„Wir sind überzeugt, dass ein solcher Weg nachhaltiger ist und den öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein auch zukünftig handlungsfähig hält. Dabei sind wir bereit, die Landesregierung konstruktiv zu begleiten und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Haushalt stabilisieren als auch die Versorgungssicherheit und Motivation der Beschäftigten gewährleisten“, so Neumann abschließend.
Kiel, 23. Juli 2025 – Nr. 16/2025