05.03.2026
Amtsangemessene Alimentation:
Landesregierung präsentiert Planungen
Am 5. März hat die Finanzministerin im Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen
Landtages die Pläne der Landesregierung zur Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation für die Jahre 2025 bis 2027 vorgestellt.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. November 2025 in einer Grundsatzentscheidung zur Berliner Beamtenbesoldung ein neues Prüfverfahren zur Feststellung einer amtsangemessenen Alimentation festgelegt.
Als Reaktion auf die neue Rechtsprechung wurden
nun deutliche Nachbesserungen bei der Besoldung und Versorgung angekündigt.
Information für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein
Ziel ist die Sicherstellung einer verfassungskonformen Besoldung. Die genaue Höhe der vorgesehenen Anpassungen wird anhand statistischer Daten auf Basis der Rechtsprechung berechnet. Die folgenden Angaben stehen damit unter dem Vorbehalt weiterer Prüfungen und Berechnungen.
Geplante Anpassungen für die Jahre 2025 bis 2027
- Rückwirkend zum 01.01.2025 soll die Besoldung für die Besoldungsgruppen A 6 bis A 15, sowie C 1, C 4, W 2 und W 3 linear um rund 3,2 % angehoben werden. Vorgesehen ist dabei ein Mindestbetrag von ca. 125 €. In den übrigen
Besoldungsgruppen (ab A 16) soll eine darüberhinausgehende, ansteigende lineare Erhöhung bis zu knapp 5 % in der Besoldungsgruppe B 9 erfolgen. Dies ist erforderlich, um innerhalb der zulässigen Abweichung der Entwicklung des Besoldungsindex zum Nominallohnindex zu bleiben. Es handelt sich hierbei nach den Ausführungen der Finanzministerin zunächst um vorläufige Werte. Diese können bzw. müssen ggf. aufgrund der Entwicklung der statistischen Parameter im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens angepasst werden. - Zum 01.01.2026 soll eine weitere einheitliche lineare Erhöhung aufgrund von Prognosen in Höhe von bis zu rund 4 % vorgesehen werden. Zusätzlich zur Steigerung über alle Besoldungsgruppen hinweg soll eine bedarfsgerechte Anpassung der Beträge des Familienergänzungszuschlags in einer Spanne von überwiegend 15% bis 25% erfolgen.
- Ab dem 01.01.2027 ist eine weitere lineare Anpassung auf Grundlage von Fortschreibungen der Prognosedaten vorgesehen. Die Prognosen werden aktuell durch das Finanzministerium geprüft und bewertet.
Alle Erhöhungen sollen auch für die Zulagen und die Versorgung gelten.
Nachbesserungen sind das Ergebnis früherer Kürzungen
Der DGB hat die Ankündigungen der Finanzministerin, eine amtsangemessene Alimentation für die Jahre 2025 bis 2027 herstellen zu wollen, in einer ersten Reaktion begrüßt.
Eine amtsangemessene Alimentation ist zentral, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Schleswig-Holstein im Vergleich mit dem Bund und den Ländern zu sichern.
Gleichzeitig weist der DGB darauf hin, dass die Nachbesserungsbedarfe das Ergebnis früherer Kürzungen und Streichungen bei der Besoldung und Versorgung sind. Hier haben in den vergangenen Jahrzehnten massive Einschnitte stattgefunden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner neuen Grundsatzentscheidung den Betrachtungszeitraum bis 1996 ausgeweitet. Er umfasst damit nicht nur die Kürzung bzw. Streichung der Sonderzahlung, sondern auch die jahrelangen Abzüge von 0,2 Prozent von jeder Anpassung der Besoldung und Versorgung. Für eine amtsangemessenen Alimentation sind nun Korrekturen dieser früheren Einschnitte notwendig. Die Finanzierung der angekündigten Maßnahmen wird auch durch die für die Jahre 2026 und 2027 vorgesehenen erheblichen Entnahmen aus dem Versorgungsfonds des Landes bzw. die Einstellung der Zuführungen zum Versorgungsfonds ermöglicht.
Die angekündigten Nachbesserungen kommen auch durch den Druck der Gewerkschaften zustande. Mit Klagen und Anträgen auf amtsangemessene Alimentation haben die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften in den vergangenen Jahren deutliche Zeichen gesetzt.
Die Landesregierung möchte eine erneute Auseinandersetzung mit den Gewerkschaften des DGB offenbar vermeiden.
Es ist ein Gesetzgebungsverfahren erforderlich
Zur Umsetzung der Ankündigungen ist ein separates Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Hierzu wird es ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für die Jahre 2025 bis 2027 geben. Der entsprechende Gesetzesentwurf soll noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden. Ziel ist es, die Anpassungen für 2025 und 2026 noch in diesem Jahr auszuzahlen. Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften im öffentlichen
Dienst sind an der Vorbereitung des Gesetzesentwurfes beteiligt, erste Gespräche haben stattgefunden. Dabei hat der DGB für eine schnelle Umsetzung der Nachbesserungen geworben. Die angekündigten Nachbesserungen erfolgen anstelle einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses.
Im Bereich der Tarifbeschäftigten gibt es aus Sicht des DGB und seiner Gewerkschaften ebenfalls Nachholbedarfe. Der DGB und seine Gewerkschaften haben hierzu Gesprächsbedarf mit der Landesregierung.
