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23.03.2026

"Generalverdacht statt Vertrauen": 
GdP kritisiert Beweislastumkehr im geplanten Antidiskriminierungsgesetz

Innenpolitik Pressemitteilung

KIEL – Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Schleswig-Holstein äußert deutliche Kritik an dem von Sozialministerin Aminata Touré angekündigten „Gesetz für gesellschaftliche Vielfalt und zum Schutz vor Diskriminierung“ (GGVSD). Insbesondere die vorgesehene Beweislastumkehr (im Falle eines Diskriminierungsvorwurfs müsste nicht mehr die klagende Seite die Diskriminierung beweisen, sondern die betroffenen Beamten müssten ihre Unschuld belegen) stößt auf massiven Widerstand. Die GdP warnt vor einer institutionellen Misstrauenskultur gegenüber den Beschäftigten des Landes und bürokratischer Überlastung.

Während das Gesetz in Berlin seit 2020 existiert, dort jedoch in der Praxis kaum zur Anwendung kommt – im Jahr 2023 wurden lediglich 17 Klagen in der gesamten öffentlichen Verwaltung verzeichnet – sieht die GdP für Schleswig-Holstein die Gefahr erheblicher Fehlentwicklung.

Sven Neumann, Landesvorsitzender der GdP Schleswig-Holstein, erklärt dazu: „Unsere Kolleginnen und Kollegen stehen fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Einführung einer Beweislastumkehr kommt einem Generalverdacht gleich. Sie stellt eine zusätzliche psychische Belastung dar und schafft einen enormen bürokratischen Mehraufwand für die Landespolizei. Außerdem hätte eine solche Herangehensweise auch erhebliche Auswirkungen und Konsequenzen für mögliche Disziplinarverfahren: Wenn einmal der Verdacht einer Diskriminierung in der Welt und schwer zu entkräften ist, muss der Vorgesetzte zwangsläufig auch ein Disziplinarverfahren gegen unsere Kolleginnen und Kollegen einleiten. Das kann doch nicht Sinn und Zweck der Sache sein. Stellen Sie sich das einmal im polizeilichen oder auch schulischen Kontext vor!“
Die GdP betont, dass Diskriminierung bereits heute durch Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes sowie durch die Landesverfassung strikt untersagt ist. Ein weiteres Gesetz, das Beschuldigten in Straf-verfahren die Möglichkeit bietet, sich durch taktische Anzeigen nach dem GGVSD zu „schützen“, gefährdet die Rechtsstaatlichkeit und öffnet der Willkür Tür und Tor. Es bedürfe daher aktuell keines gesonderten weiteren Gesetzes, das die gesellschaftliche Vielfalt und eine diskriminierungs-sensible Verwaltung betont und weitere präventive Maßnahmen einführt. Auch der vorhandene Landesaktionsplan gegen Rassismus verfolgt bereits das Ziel eines diskriminierungsfreuen Miteinanders in Strukturen und Institutionen als Daueraufgabe.
Die GdP sieht hier Ähnlichkeiten zur Einführung der Kennzeichnungspflicht für geschlossene Einheiten. Auch hier hat die Praxis gezeigt, dass der erhoffte Mehrwert bei der Aufklärung von Straf-taten ausblieb, da die Polizei bereits jetzt überwiegend rechtsstaatlich arbeitet. Das Ergebnis war lediglich ein erheblicher Zuwachs an Bürokratie.
Neumann fordert abschließend: „Der vorliegende Gesetzesentwurf ist in dieser Form nicht hinnehmbar. Ein gesetzlich zementierter Generalverdacht gegen die Polizistinnen und Polizisten und weitere Mitarbeitende des Landes darf es in Schleswig-Holstein nicht geben! Auch muss sich die Landesregierung fragen lassen, wie sie den zusätzlichen Bürokratieaufwand bei schlechter Kassenlage bei wenig zu erwartendem Ertrag rechtfertigen will!"
Die GdP steht jederzeit für einen konstruktiven Dialog mit der Sozialministerin in der Sache bereit.

Kiel, 24. März 2026 - Nr. 07/2026            

V.i.S.d.P. Dr. Susanne Rieckhof, Landesgeschäftsführerin 

Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Schleswig-Holstein
Max-Giese-Straße 22

24116 Kiel
Mobil: 0173-4534384