17.09.2026
Weg frei für die verfassungskonforme Alimentation für die Jahre 2025 bis 2027
KIEL. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat den Gesetzesentwurf zur Besoldungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in zweiter Lesung beschlossen. Damit sollte eine zeitnahe Auszahlung mit den Novembergehältern möglich sein.
Nach den Tarifverhandlungen zu Beginn des Jahres 2026 hatte die Landesregierung angekündigt, auch die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein verfassungskonform zu gestalten. Diesem Vorhaben ist die Landesregierung nun einen großen Schritt nähergekommen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat das dazu erforderliche Gesetz verabschiedet.
Schleswig-Holstein geht hierbei voran: Es ist das erste Bundesland, das eine verfassungskonforme Besoldungsanpassung in dieser Form so schnell auf den Weg gebracht hat. Über den Zeitraum 2025 bis 2027 belaufen sich die gestaffelten Erhöhungen auf ein Gesamtplus von mindestens 11 % (rückwirkend +3,2 % für 2025, +4,0 % für 2026 sowie +3,8 % für 2027).
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt ausdrücklich den Weg und den Willen der Landesregierung, als erstes Bundesland so rasch eine verfassungsgemäße Bezahlung ihrer Beamtinnen und Beamten sicherzustellen. Dennoch sieht die GdP die Art der Finanzierung kritisch: Dass zur Refinanzierung auch Mittel aus dem Versorgungsfonds herangezogen werden, hält die GdP für das falsche Signal, da diese Reserve nicht zu Lasten künftiger Generationen geschmälert werden darf. Der GdP-Landesvorsitzende Sven Neumann erklärt dazu: „Es ist gut, dass dieses Gesetzesvorhaben mit vereinten Kräften vom Landtag beschlossen wurde. Nun müssen auch die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Erhöhungen und Nachzahlungen zeitnah mit dem Novembergehalt bei unseren Kolleginnen und Kollegen ankommen.“
Weiterhin offen ist die Klage zum „Weihnachtsgeld“ für die Jahre 2007 bis 2021. Landesvorsitzender Neumann dazu: „Ich wünsche mir, dass zeitnah endlich eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht getroffen wird. Rechtsstaatlich ist diese lange Verfahrensdauer nur schwer auszuhalten.“
Der Landesvorstand
Kiel, 18. September 2026 - Nr. 14/2026
