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03.11.2026

Amtsangemessene Alimentation: Individuelle
Anträge für 2026 sind nicht erforderlich

Besoldung Beamtenpolitik

Information für Mitglieder der
DGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst
in Schleswig-Holstein

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat in einem Erlass in der vergangenen Woche bestätigt: Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger müssen für das Jahr 2026 keinen individuellen Antrag stellen, um mögliche Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation zu sichern.

Der Erlass basiert auf einem Entschließungsantrag aller Fraktionen des Landtages anlässlich 
der Verabschiedung des Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die 
Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen.

 

Alle weiteren Informationen sind dem Flugblatt (als pdf-Datei) zu entnehmen.