Rechtsschutz
Rechtsschutz - Regressverfahren - Schmerzensgeldverfahren
GdP Rechtsschutz - Was tun?
- Als Beschuldigter/Beschuldigte im Strafverfahren (Körperverletzung, Strafvereitlung im Amt et cetera) oder als Betroffener/Betroffene im Disziplinarverfahren keine sich selbst belastenden Äußerungen tätigen
- Weitere Vorgehensweise mit der GdP-Kreisgruppe abstimmen, gegebenfalls Rechtsschutz beantragen.
- Erst einen Anwalt kontaktieren, wenn die Zustimmung durch die GdP erteilt ist.
Regressverfahren - Was tun?
- Kein Schuldanerkenntnis (schriftlich oder mündlich)
- Dienstliche Äußerung: Verpflichtung besteht nach § 48 BeamtStG iV. § 46 ThürBG, den Vorgesetzten zur Sache zu informieren, ohne sich selbst zu belasten.
- Weitere Vorgehensweise und Sachverhaltsschilderung mit einem GdP-Personalratsmitglied oder
der GdP-Kreisgruppe abstimmen.
Schmerzensgeldverfahren - Was tun?
- Du wurdest im Dienst durch einen Dritten verletzt oder in schwerer Art & Weise beleidigt.
- RS-Antrag bei deiner GdP-Kreisgruppe oder GdP Landesgeschäftsstelle anfordern.
- RS-Antrag vollständig ausfüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen an Deinen GdP-Kreisgruppenvorstand senden, nach Zustimmung dessen wird Dein Antrag an die Rechtsstelle der GdP weitergeleitet.
Wir kümmern uns um dein Recht!