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Rechtsschutz

Rechtsschutz - Regressverfahren - Schmerzensgeldverfahren

GdP Rechtsschutz - Was tun?

  1. Als Beschuldigter/Beschuldigte im Strafverfahren (Körperverletzung, Strafvereitlung im Amt et cetera) oder als Betroffener/Betroffene im Disziplinarverfahren keine sich selbst belastenden Äußerungen tätigen
  2. Weitere Vorgehensweise mit der GdP-Kreisgruppe abstimmen, gegebenfalls Rechtsschutz beantragen.
  3. Erst einen Anwalt kontaktieren, wenn die Zustimmung durch die GdP erteilt ist.

 

Regressverfahren - Was tun?

  1. Kein Schuldanerkenntnis (schriftlich oder mündlich)
  2. Dienstliche Äußerung: Verpflichtung besteht nach § 48 BeamtStG iV. § 46 ThürBG, den Vorgesetzten zur Sache zu informieren, ohne sich selbst zu belasten.
  3. Weitere Vorgehensweise und Sachverhaltsschilderung mit einem GdP-Personalratsmitglied oder
    der GdP-Kreisgruppe abstimmen.

 

Schmerzensgeldverfahren - Was tun?

  1. Du wurdest im Dienst durch einen Dritten verletzt oder in schwerer Art & Weise beleidigt.
  2. RS-Antrag bei deiner GdP-Kreisgruppe oder GdP Landesgeschäftsstelle anfordern.
  3. RS-Antrag vollständig ausfüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen an Deinen GdP-Kreisgruppenvorstand senden, nach Zustimmung dessen wird Dein Antrag an die Rechtsstelle der GdP weitergeleitet.

 

Wir kümmern uns um dein Recht!

Unsere Anträge als Download