18.04.2024
GdP Thüringen fordert deutliche Nachbesserungen bei der Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamten
Was erwartet Beamte mit der geplanten Anpassung der Besoldung 2024 und 2025 mit Blick auf die aktuellen Informationen seitens des Thüringer Finanzministeriums?
- Dienstbezüge sollen ab dem 1. November 2024 um 1,462 Prozent und ab dem 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent erhöht werden
- Erhöhung der Anwärtergrundbeträge ab dem 1. November 2024 um 100 € und ab dem 1. Februar 2025 um 50 €, soweit eine Erhöhung um 5,5 Prozent nicht günstiger ist
- entsprechende Erhöhung der Bezüge der Versorgungsempfänger
Sonderzahlungen unter der Voraussetzung, dass das Dienstverhältnis am 9. Dezember 2023 bestanden hat und im Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Dienstbezüge/Anwärterbezüge bestand: - 3000 € (Vollzeit), abzüglich der 2023 gewährten Sonderzahlung [Teilzeit ist reduziert]
- Sonderzahlung für Anwärter in Höhe von 1000 € (Vollzeit, sonst reduziert)
- Anwärter sollen vom 1. Januar 2024 bis zum Ablauf des 31. Oktober 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 50 € erhalten, sofern im jeweiligen Monat an mindestens einem Tag Anspruch auf Anwärterbezüge besteht
- Sonderzahlung für Versorgungsempfänger (sowie Witwen- und Waisengeld) 1800 €, abzüglich der 2023 gewährten Sonderzahlung
Verheiratete Beamte mit Familienzuschlag erhalten, wenn ihre Ehepartner nicht mindestens Einkommen i. H. d. jeweiligen Geringfügigkeitsgrenze (538 €) erzielen: - 2024 monatlich 531,23 € und 2025 monatlich 332,79 € abzüglich der Stellenzulage, Ausgleichszulagen sowie Leistungsbezüge
- Streichung bisherigen ersten Erfahrungsstufen in der Besoldungstabelle, künftig Beginn mit: Stufe 3 (A 6 bis A 10); Stufe 4 (A 11/A 12); Stufe 5 (A 13 /A 14); Stufe 6 (A 15 / A 16)
- Überleitung aus bisheriger erster belegter Erfahrungsstufe in neue erste belegte Erfahrungsstufe zum 01.01.2024, wobei die Stufenlaufzeit ab 01.01.24 (erneut) beginnt
Über den aktuellen Gesetzentwurf hatte das TFM medial informiert. Die GdP Thüringen forderte bereits deutliche Nachbesserungen (siehe Flyer 02/2024). Hierbei ist unsere dringlichste Forderung, dass die Beamte in den unteren Besoldungsgruppen ab November 2024 von dem Sockelbetrag in Höhe von 200 € und ab Februar 2025 von der Erhöhung um 5,5 Prozent – mindestens aber 340 € mehr – profitieren. Eine Behandlung im Kabinett und Landtag erfolgt noch. Mit einem Beschluss für eine Zahlungsvoraussetzung ist frühestens im Juni 2024 zu rechnen.