24.11.2024
Amtsangemessene Alimentation 2024 und 2025
Jährlich grüßt das Murmeltier
Alle Jahre wieder werden zum Jahresende durch unterschiedliche Akteure Hinweise zu möglichen Widersprüchen bezüglich der Besoldung gesteuert. Hintergrund dieser Widersprüche ist stets, dass die Alimentation als nicht amtsangemessen angesehen wird.
Natürlich steht es jeder Beamtin und jedem Beamten frei, sich diesbezüglich an seinen Dienstherren zu wenden, um im Rahmen des Widerspruchs klären zu lassen, ob die Besoldung amtsangemessen und verfassungskonform ist.
Mit Blick auf die Tatsache, dass Thüringen als einziges Bundesland in einer zweiten Anpassung zum 01.01.2023 die Besoldung um 3,25 Prozent erhöhte und ab 2025 eine jährliche Sonderzahlung zur Gewährung der amtsangemessenen Alimentation vorgesehen ist, prognostizieren Juristen jedoch schlechte Erfolgsaussichten.
Wir als GdP Thüringen unterstützen diesen Abklärungsprozess unserer Mitglieder im Rahmen einer eingeschränkten Rechtsschutzgewährung.
Diese umfasst die nachfolgend dargestellte und seit Jahren bewährte Verfahrensweise:
• Widerspruch bis Bescheid eigenständig durch Mitglied
• Prozessvertretung für erstinstanzliches Verwaltungsgerichtsverfahren durch die Thüringer DGB-RS-Büros
• (Selbst-) Übernahme der Gerichtskosten durch die Klägerinnen und Kläger
Die GdP Thüringen ist zu diesem Thema kontinuierlich im Gespräch mit allen demokratischen Fraktionen im Thüringer Landtag, damit die Landesregierung kontinuierlich prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt werden und natürlich bei Notwendigkeit hier Abhilfe schafft.
Solltet ihr zu diesem Thema Fragen haben, wendet Euch an Eure Vertrauensleute oder die Mitarbeiterinnen unserer Geschäftsstelle.