
15.05.2025
Verwaltungsgericht Meiningen verpflichtet TMIKL zur Zulassung zum Aufstiegsverfahren
Das Verwaltungsgericht Meiningen hat mit Beschluss vom 07.05.2025 das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung (TMIKL) verpflichtet, einer betroffenen Beamtin die Teilnahme am Eignungs- und Auswahlverfahren für den 40. Studienjahrgang 2025 zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zu ermöglichen.
Kernaussagen des Gerichts:
- Die Beamtin hatte ihre Eignung zur Lebenszeiternennung bereits innerhalb der regulären Probezeit (bis 30.09.2022) nachgewiesen.
- Die ab dem 01.10.2022 verstrichene Zeit zählt als Bewährungszeit gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ThürPolLVO – unabhängig vom Datum der tatsächlichen Ernennungsurkunde.
- Verzögerungen bei der Aushändigung der Urkunde dürfen nicht zum Nachteil der Betroffenen führen und würden gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstoßen.
- Das Gericht stellte klar, dass § 7 ThürPolLVO ausdrücklich auf den Abschluss der Probezeit und nicht auf die förmliche Lebenszeiternennung abstellt.
- Zudem wurde auf die Neuregelung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes hingewiesen: Seit dem 01.12.2023 gilt eine unbeschränkte Allzuständigkeit des Personalrates in allen innerdienstlichen Maßnahmen (§ 69 Abs. 1 ThürPersVG).
Position der GdP Thüringen:
Dieses Urteil stärkt die Rechte der Kolleginnen und Kollegen. Wir erwarten daher, dass weitere vergleichbare Fälle analog im Sinne der betroffenen Beamtinnen und Beamten entschieden werden. Wir sehen es als dringend geboten an, dass von einer weiteren rechtlichen Auseinandersetzung in den Instanzen abgesehen wird, da dies ein falsches Signal an die engagierten Kolleginnen und Kollegen senden und deren Vertrauen in faire Aufstiegsmöglichkeiten beeinträchtigen könnte.
Die GdP Thüringen steht Euch weiterhin bei allen Fragen rund um Laufbahnrecht, Auswahlverfahren und Personalvertretung unterstützend zur Seite.