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Fragezeichen | © Pixabay
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28.08.2025

GdP Thüringen zu den Berichterstattungen von MDR und dpa zum Revisorenbericht bezüglich der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Sachbereichs Interne Ermittlungen

„Solange noch zahlreiche Verfahren laufen und viele gerichtliche Entscheidungen ausstehen, kann niemand ernsthaft von einer generellen Rechtmäßigkeit sprechen. Diese Darstellung des Innenministers ist schlicht irreführend.“
Mandy Koch, Landesvorsitzende

In der folgenden Stellungnahme beziehen wir uns ausdrücklich auf die aktuelle Berichterstattung von MDR Thüringen und der dpa zum vorgestellten Revisorenbericht. Mit Verwunderung und deutlicher Kritik nehmen wir diese Darstellungen zur Kenntnis. Nach unserer Auffassung wirft das veröffentlichte Ergebnis mehr Fragen auf, als es beantwortet.

Entscheidet in Thüringen nun ein interner Revisor statt eines Gerichts über die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen?

Wohl kaum. Es ist nicht die Aufgabe eines Revisors, die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen festzustellen. Darüber entscheiden ausschließlich die zuständigen Gerichte. Tatsächlich liegt bereits ein Urteil der 7. Strafkammer Gera vor, in dem eine Telekommunikations-überwachung sowie eine Durchsuchung in diesem Komplex ausdrücklich als rechtswidrig bewertet wurden. Dass dieses Urteil in der Presseberichterstattung mit Bezug auf das Berichtsergebnis keinerlei Erwähnung gefunden hat, führt die Aussage zur „Rechtmäßigkeit“ der Maßnahmen ad absurdum.

Hinzu kommt: Aufgrund laufender Verfahren und einer Vielzahl noch ausstehender gerichtlicher Entscheidungen kann von einer objektiven und generellen Feststellung der Rechtmäßigkeit der bisherigen Ermittlungen und Maßnahmen wohl keine Rede sein. Wie will ein interner Revisor ernsthaft und seriös die Abfolge der Ermittlungsmaßnahmen abschließend geprüft haben, wenn noch nicht einmal die Justiz selbst soweit ist?

Bestehen Zweifel an der tatsächlichen Unabhängigkeit des Revisiors?

Ganz sicher: Der durch Innenminister Georg Maier als „unabhängiger, objektiver und neutraler Prüfer“ bezeichnete Revisor ist nach unseren Informationen ein Beamter des Thüringer Landeskriminalamtes und damit dem Thüringer Innenminister dienstlich unterstellt. Spätestens hier drängt sich die Frage auf, wie weit es mit der tatsächlichen Neutralität und Unabhängigkeit dieses Revisors bestellt sein kann.

Hinzu kommt: Der Revisor selbst regt „einige organisatorische Verbesserungen“ an – insbesondere im Bereich der Dokumentation von Ermittlungsabläufen. Genau hier ergeben sich jedoch weitere erhebliche Fragen, denn insbesondere bei der Dokumentation von Ermittlungen ist eine äußerste Sorgfaltspflicht, Gründlichkeit und Rechtmäßigkeit unabdingbar. Denn nach der Strafprozessordnung muss stets be- und entlastend ermittelt werden. Daraus folgt unmittelbar die Frage, ob der Revisor überhaupt alle erforderlichen und relevanten Unterlagen für seine Bewertung erhalten hat – und ob seine Schlussfolgerungen auf einer vollständigen Tatsachengrundlage, die eben auch Verteidigungsaspekte der Beschuldigten berücksichtigt, beruhen. Davon kann mangels Einbeziehung der Beschuldigten und ihrer Verteidiger durch den Revisior wohl schlechterdings nicht ausgegangen werden. Das vorgegebene Aufklärungsinteresse des Innenministers dürfte daher in Wahrheit ein anderes – und zwar ein ganz eigenes und politisches – Motiv verfolgen.

Vertraulichkeit sticht Transparenz?

Nach unserer Kenntnis wurde die Sitzung des Innenausschusses, in der der Bericht vorgestellt wurde, auf Betreiben der regierungstragenden Parteien als vertraulich eingestuft. Diese Vertraulichkeit bedeutet nichts anderes, als dass die Mitglieder des Innenausschusses über Inhalte nicht öffentlich berichten dürfen. Umso befremdlicher ist es, dass ein Sprecher des Innenministeriums sich nun auf Nachfrage gegenüber Pressevertretern äußert – und sich damit die alleinige Deutungshoheit über die Inhalte sichert. Transparenz sieht anders aus.

Was bleibt: Eine unklare Botschaft an Öffentlichkeit und Beschäftigte.

Für den geschäftsführenden Landesbezirksvorstand - Mandy Koch, Landesvorsitzende

Dieser Vorgang hinterlässt nicht nur innerhalb der Thüringer Polizei, sondern auch in der Öffentlichkeit ein falsches und damit irritierendes Bild. Wenn auf der einen Seite eine gerichtliche Entscheidung Rechts-verstöße feststellt, jedoch ein ministerieller Bericht mit zumindest zu hinterfragender Unabhängigkeit alles für rechtmäßig erklärt, leidet am Ende vor allem das Vertrauen in rechtsstaatliche Verfahren und die Glaub-würdigkeit der Thüringer Polizei.