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25.11.2025

Verfassungswidrige Besoldung: Ministerin Wolf steht in der Pflicht – nicht die Beschäftigten!

Verfassungswidrige Besoldung: Ministerin Wolf steht in der Pflicht – nicht die Beschäftigten!

Liebe Mitglieder der GdP Thüringen,

nach den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Meiningen und des Bundesverfassungsgerichts („Berlin-Urteil“) ist eindeutig: Die Besoldung in mehreren Jahren war verfassungswidrig zu niedrig

Damit ist die Verantwortung klar: Der Dienstherr muss von sich aus eine verfassungsgemäße Besoldung sicherstellen – nicht erst, wenn Beschäftigte klagen.

In unserer Mitgliederinfo Nr. 19 haben wir die rechtlichen Grundlagen sowie unsere Verfahrensweise im Hinblick auf den Rechtsschutz bereits dargestellt. Inzwischen liegen weitere Entwicklungen vor, die keinen Aufschub mehr erlauben.

Die GdP Thüringen schließt sich ausdrücklich den klaren, rechtlich fundierten Forderungen des DGB Hessen-Thüringen an - Finanzministerin Katja Wolf wurde bereits schriftlich aufgefordert, die rechtswidrige Unteralimentation zu beenden und den entstandenen Schaden zu korrigieren. 

Die Forderungen an Finanzministerin Wolf:

1. Verzicht auf die Einrede der Verjährung.

Beamte dürfen nicht Nachteile erleiden, weil sie der Gesetzestreue des Dienstherrn vertraut haben.

2. Verzicht auf eine Widerspruchs- oder Antragspflicht bis zur BVerfG-Entscheidung.

Es ist Aufgabe des Landes, die Alimentationspflicht zu erfüllen – nicht Aufgabe der Beschäftigten, sich diese gerichtlich zu erstreiten.

3. Gleichbehandlung aller Beamtinnen und Beamten bei späteren Nachzahlungen.

Unabhängig davon, ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht.

4. Unverzügliche gesetzliche Neuregelung der Besoldung, rückwirkend und verfassungskonform.

Nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts 
(u. a. Mindestabstand zur Grundsicherung, Orientierung an Tarif- und Lohnentwicklung).

Warum wir das so klar sagen:

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem aktuellen „Berlin-Urteil“ 2 BvL 5/18 u. a. betont:

Es darf nicht sein, dass Beamtinnen und Beamte ihre verfassungsmäßige Alimentation einklagen müssen. Der Staat ist nach Art. 33 Abs. 5 GG verpflichtet, eine amtsangemessene Besoldung von sich aus sicherzustellen.

Jedes weitere Zögern des Landes Thüringen verletzt diese Pflicht. Die Landesregierung muss jetzt handeln: klar, rückwirkend, verfassungsgemäß und ohne Belastung der Beschäftigten.