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09.12.2025

Ergänzende Mitgliederinformation zur Alimentation

Anpassung des Musterwiderspruchs nach aktuellem BVerfG-Urteil

Liebe Mitglieder der GdP Thüringen,
mit unserer Info 22/2025 haben wir Euch über die verfassungswidrige Unteralimentation in mehreren Jahren sowie über die daraus resultierenden Forderungen an die Landesregierung informiert. Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts („Berlin-Urteil“) bestätigt erneut eindeutig: Der Dienstherr ist verpflichtet, eine verfassungsgemäße Besoldung von sich aus sicherzustellen – und darf dies nicht auf die Beschäftigten abwälzen.
Aufgrund dieser klaren höchstrichterlichen Aussagen haben wir unseren bisherigen Musterwiderspruch inhaltlich überarbeitet und an die neuen rechtlichen Maßstäbe angepasst. Damit tragen wir der aktuellen Rechtsprechung Rechnung und stärken die rechtliche Position unserer Mitglieder.

Bereitstellung des aktualisierten Musterwiderspruchs

Der neue Musterwiderspruch steht Euch ab sofort zur Verfügung – und zwar:

  • im Mitgliederbereich der Homepage der GdP Thüringen, unter der Rubrik „Rechtsschutz“
  • sowie auf Anfrage über Eure Kreisgruppe.


Mitglieder, die bereits Widerspruch eingelegt haben, legen diesen bitte nochmals ein – der neue Text wirkt ergänzend zu Euren bereits geltend gemachten Ansprüchen. Neue Widersprüche können ab sofort mit dem aktualisierten Text eingereicht werden.
Bei Rückfragen steht Euch unsere Mitarbeiterin im Bereich Rechtsschutz gern zur Verfügung.