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Gerichtsentscheidung | © pixabay
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03.12.2025

Aktuelle Stellungnahme der GdP Thüringen zum Beschluss des Landgerichts Gera - RECHTSWIDRIGE Durchsuchung unserer Geschäftsstelle & zur Einordnung des Revisorenberichts 

Der Beschluss des Landgerichts Gera vom 26.11.2025 stellt einen rechtsstaatlich höchst alarmierenden Befund dar. Das Gericht hat unmissverständlich festgestellt, dass die am 27.03.2025 in den Räumlichkeiten der GdP Thüringen durchgeführte Durchsuchung umfassend rechtswidrig war. Damit bestätigt ein unabhängiges Gericht in aller Klarheit, was die GdP Thüringen von Beginn an deutlich gemacht hat: Diese Maßnahme entbehrte jeder tragfähigen rechtlichen Grundlage und hätte niemals stattfinden dürfen.

Kein tragfähiger Anfangsverdacht – unzulässige Ermittlungsarchitektur

Die Beschwerdekammer des Landgerichts Gera gelangt nach eingehender Prüfung zu dem vernichtenden Ergebnis, dass es bereits an einem hinreichenden Anfangsverdacht fehlte. Die Durchsuchung sowie die Sicherstellung und Spiegelung umfangreicher Datenbestände beruhten nicht auf belastbaren Tatsachen, sondern im Wesentlichen auf Vermutungen.

Besonders schwer wiegt, dass auch die der Maßnahme zugrunde liegende Telekommunikationsüberwachung nach Auffassung des Gerichts rechtswidrig angeordnet war. Dennoch wurden auf dieser unzulässigen Grundlage weitere Zwangsmaßnahmen aufgebaut. Das Landgericht stellt hierzu klar, dass schon aus der ersten rechtswidrigen Maßnahme keine weiteren staatlichen Eingriffe legitimiert werden durften. Das gesamte Ermittlungsgerüst ist daher gleichsam einem Kartenhaus in sich zusammengestürzt.

Die Geschäftsstelle der GdP Thüringen ist eben doch kein beliebiger Durchsuchungsort, sondern Teil einer von Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz besonders geschützten Organisation und ein zentraler Vertrauensraum für unsere Mitglieder.

Der Zugriff auf hochsensible personenbezogene Daten, darunter Informationen aus Rechtsschutzverfahren und Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO, stellt einen gravierenden Grundrechtseingriff dar. Das Gericht macht unmissverständlich klar, dass dieser Eingriff nicht gerechtfertigt war. Die Rechte der GdP Thüringen und ihrer Mitglieder wurden in diesem Verfahren in einer den Rechtsstaat missachtender Weise verletzt.

Klare gerichtliche Konsequenzen

Das Landgericht zieht aus der Rechtswidrigkeit denknotwendige Konsequenzen und ordnet - wie von uns beantragt - Folgendes an:

  • Herausgabe sämtlicher sichergestellter Unterlagen und Datenträger
  • Vernichtung aller angefertigten Kopien, soweit keine Herausgabe möglich ist
  • Striktes Verwertungsverbot sämtlicher aus der Durchsuchung und aus darauf aufbauenden Maßnahmen gewonnener Erkenntnisse
  • Kostentragung durch die Staatskasse

Damit stellt das Gericht klar: Rechtswidriges staatliches Handeln darf keinen Bestand haben und muss vollständig rückabgewickelt werden.

Einordnung des Revisorenberichts – zeitlicher Kontext und Widerspruch zur gerichtlichen Entscheidung

Bereits vor der Entscheidung des Landgerichts Gera wurde durch das Innenministerium unter Bezugnahme auf einen sogenannten Revisorenbericht in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, das Vorgehen der Ermittlungsbehörden sei „im Wesentlichen rechtmäßig“ gewesen. Diese Darstellung erfolgte voreilig und zu einem Zeitpunkt, als wesentliche gerichtliche Entscheidungen noch ausstanden und eine abschließende, insbesondere judikative Bewertung noch nicht vorlag.

Mit dem nun vorliegenden Beschluss des Landgerichts Gera steht fest: Der Revisorenbericht, der uns im Übrigen bis dato vorenthalten wird und seit der Entscheidung des Landgerichts offen gestanden auch das Papier nicht mehr wert ist, ist nichts anderes als ein Gefälligkeitsgutachten gewesen. Die Auffassung dreier Berufsrichter einer landgerichtlichen Beschwerdekammer sollte und dürfte nun auch auf politischer Ebene Beachtung finden. 

Politische Verantwortung – klare Erwartungen

Wenn gerichtliche Entscheidungen Rechtsverstöße feststellen, während zugleich durch ministerielle Kommunikation ein gegenteiliges Bild vermittelt werden soll, leidet das Vertrauen in den Rechtsstaat, in die Gewaltenteilung, in die Transparenz politischer Verantwortung und in die Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns insgesamt.

Die GdP Thüringen erwartet daher eine umfassende politische und fachaufsichtliche Aufarbeitung des gesamten Komplexes. Dabei ist insbesondere zu klären,

  • wie es zu der rechtswidrigen Maßnahme kommen konnte,
  • warum bestehende Kontroll- und Schutzmechanismen versagt haben und
  • weshalb ein interner Revisorenbericht öffentlich als rechtfertigendes Narrativ gerichtlichen Entscheidungen vorgreift.

Der verfassungsrechtliche Schutz gewerkschaftlicher Arbeit ist kein politisches Instrument, sondern bindender Maßstab staatlichen Handelns. Wo dieser Maßstab unterschritten wird, sind Transparenz, Verantwortungsübernahme und Konsequenzen zwingend erforderlich.

Haltung der GdP Thüringen

Wir werden nicht hinnehmen, dass gewerkschaftliche Arbeit, der Schutz sensibler Mitgliederdaten und die Unabhängigkeit unserer Organisation durch rechtswidrige Maßnahmen oder politisch motivierte Deutungen beschädigt werden.

Gerade als Gewerkschaft der Polizei stehen wir für Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und einen starken Rechtsstaat. Diese Maßstäbe gelten ohne Ausnahme – auch und gerade für staatliches Handeln gegenüber einer Gewerkschaft.

 

Ausblick: Den Beschluss des Landgerichts Gera werden wir sorgfältig auswerten und die sich daraus ergebenden weiteren rechtlichen Schritte unter besonderer Berücksichtigung der Rechte unserer Mitglieder, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz, prüfen. Über das weitere Vorgehen informieren wir fortlaufend und transparent. Mandy Koch, Landesvorsitzende GdP Türingen