18.02.2026
Mitgliderinformation
Übertragung Tarifergebnis und verfassungsgemäße Alimentation
Liebe Mitglieder der GdP Thüringen,
bereits im Jahr 2024 wurde das Tarifergebnis der Länder in Thüringen nicht zeit- und wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen. Die GdP Thüringen hat dies deutlich kritisiert und eine vollständige Übernahme eingefordert.
Mit Schreiben vom 16. Dezember 2025 kündigte das Thüringer Finanzministerium an, mit einem geplanten Anpassungsgesetz für 2026 und 2027 neben einer „zeit- und systemgerechten“ Übertragung des anstehenden Tarifergebnisses zugleich die verfassungsgemäße Alimentation ab dem Jahr 2025 gewährleisten zu wollen.
Gleichzeitig ist vorgesehen, Nachzahlungen für zurückliegende Jahre bis einschließlich 2024 ausschließlich für Kläger vorzusehen.
Unsere Bewertung
Das Tarifergebnis muss zeit- und wirkungsgleich übertragen werden.
Eine erneute Abweichung oder rechnerische Abschwächung – insbesondere zulasten der unteren Besoldungsgruppen – ist nicht akzeptabel.
Verfassungsgemäße Alimentation ist keine politische Option, sondern verfassungsrechtliche Pflicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßstäbe zur amtsangemessenen Besoldung erneut präzisiert. Der Dienstherr ist verpflichtet, von sich aus eine verfassungsgemäße Alimentation sicherzustellen – und nicht erst auf Druck durch Klagen.
Eine Beschränkung von Nachzahlungen auf Kläger ist rechtlich und politisch problematisch.
Die Alimentationspflicht besteht gegenüber allen Beamtinnen und Beamten – nicht nur gegenüber denen, die den Rechtsweg beschritten haben.
Eine Begrenzung auf Kläger widerspricht dem Alimentationsprinzip und dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Vertrauen in die Rechtstreue des Dienstherrn darf nicht nachteilig wirken.
Klarer Fokus: Verfassungsgemäße Alimentation
Neben der Übertragung des Tarifergebnisses steht für uns ein zentraler Punkt im Vordergrund:
Die Besoldung der Thüringer Polizeibeamtinnen und -beamten muss den verfassungsrechtlichen Anforderungen vollumfänglich entsprechen.
Dazu gehören insbesondere:
- Orientierung an der Tarif- und allgemeinen Einkommensentwicklung
- Einhaltung des Abstandsgebots innerhalb der Besoldungsstruktur
- transparente und nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen
Hier besteht aus unserer Sicht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf.
Gespräch im Finanzministerium
In der kommenden Woche findet zu dieser Thematik ein Gespräch im Finanzministerium statt.
Die GdP Thüringen wird im Finanzministerium die Interessen der Thüringer Polizei- und Justizvollzugsbeschäftigen mit Nachdruck vertreten. Über die weiteren Entwicklungen informieren wir Euch zeitnah.
