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04.03.2026

Mitgliederinformation
Verfassungsgemäße Alimentation

Verfassungsgemäße Alimentation: Finanzministerium sagt Umsetzung zu – jetzt braucht es verbindliche Regelungen

Liebe Mitglieder der GdP Thüringen,

am 24. Februar 2026 fand im Thüringer Finanzministerium ein zentrales Gespräch zur verfassungsgemäßen Alimentation der Beamtinnen und Beamten des Freistaates Thüringen statt. Hintergrund ist das richtungsweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 – sogenanntes „Berlin-Urteil“).

Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht:

Der Dienstherr ist verpflichtet, eine amtsangemessene und verfassungskonforme Alimentation sicherzustellen. Es darf nicht Aufgabe der Beamtinnen und Beamten sein, ihre verfassungsmäßigen Ansprüche einzeln gerichtlich durchzusetzen. 

Die Karlsruher Richter haben klare Maßstäbe formuliert. Dazu gehört insbesondere der erforderliche Mindestabstand zur Grundsicherung. Gleichzeitig muss sich die Besoldung an der allgemeinen Einkommensentwicklung orientieren. Diese Vorgaben setzen dem Gesetzgeber enge verfassungsrechtliche Grenzen und begründen auch für den Freistaat Thüringen konkreten Handlungsbedarf. 

Klare Erwartungen der Gewerkschaften

Für die GdP Thüringen nahmen die Landesvorsitzende Mandy Koch und der stellvertretende Landesvorsitzende Enrico Jacobi an dem Gespräch teil. Ebenfalls vertreten waren Kathrin Vitzthum (GEW), Ronny Jochim (ver.di) sowie Julia Langhammer (DGB). Seitens des Finanzministeriums führten die Staatssekretäre Julian Vonarb und Birger Scholz die Gespräche. 

Die Gewerkschaften haben ihre Erwartungen deutlich formuliert. Wir fordern:

  • die Gewährleistung einer verfassungskonformen Alimentation für alle Bediensteten,
  • die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten,
  • den Verzicht auf die Einrede der Verjährung,
  • die Gleichbehandlung aller Betroffenen, unabhängig davon, ob Widersprüche eingelegt wurden,
  • eine rückwirkende gesetzliche Neuregelung der Besoldung

 

Zusage des Ministeriums – jetzt müssen Taten folgen

Im Verlauf des Gesprächs erklärten die Staatssekretäre ausdrücklich:

„Wir werden eine verfassungsgemäße Alimentation sicherstellen.“

Diese Zusage ist ein wichtiges Signal. Entscheidend wird jedoch sein, dass daraus verbindliche und tragfähige gesetzliche Regelungen entstehen. Rechtssicherheit entsteht nicht durch Absichtserklärungen, sondern durch konkrete gesetzliche Umsetzung. 

Nach aktuellem Stand plant das Finanzministerium:

  • 1. Quartal 2026: Abschluss der Berechnungsgrundlagen einschließlich Zahlenwerk
  • 2. Quartal 2026: Übersendung eines Gesetzentwurfs an die Spitzenorganisationen zur Stellungnahme
    Damit ist ein erster zeitlicher Rahmen gesetzt

 

Verfassungsauftrag statt politischer Spielraum

Für uns bleibt klar: Eine amtsangemessene Alimentation ist keine politische Ermessensfrage, sondern eine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Dienstherrn.

Die GdP Thüringen wird den weiteren Prozess eng begleiten, kritisch bewerten und euch kontinuierlich über alle Entwicklungen informieren. Jetzt kommt es darauf an, dass den Worten verbindliche Gesetze folgen.