20.07.2026
Alkoholverbote in Bahnhöfen muss die Bahn durchsetzen
Die Deutsche Bahn (DB) will dem Alkoholkonsum bundesweit auf allen Bahnhöfen den Hahn zudrehen. DB-Chefin Evelyn Palla greift durch und verbannt „das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen“. Auch die Bahnchefin sieht den Zusammenhang zwischen Alkohol und Gewalt. „Auch“, weil die GdP über ihren Bezirk Bundespolizei und Spitzenfunktionäre wie GdP-Chef Jochen Kopelke sowie seinen aktuellen Stellvertreter Alexander Poitz diesen Fakt gebetsmühlenartig der Öffentlichkeit vortragen. Wer jetzt jedoch die Bundespolizei in der Verantwortung glaubt, übersieht die DB-Hausordnung und die Zuständigkeit des bahneigenen Sicherheitsdienstes.
Dem Berliner „Tagesspiegel“ erklärte Poitz: „Bahnhöfe und Reisezentren sind seit Längerem Hotspots kriminellen Geschehens. Vermehrt kommt es dort zu Gewaltstrafen im Zusammenhang mit Alkohol und weiteren berauschenden Mitteln. Widerstandshandlungen gegen Sicherheitskräfte sind nahezu an der Tagesordnung.
Wir haben bereits positive Erfahrungen mit den Alkoholverboten in den Bahnhöfen in Hamburg und Bremen gemacht. Dort ist die Zahl der Straftaten auch durch das Verbot zurückgegangen. Die Zielrichtung, Alkoholverbote durchzusetzen, begrüßen wir grundsätzlich. Mit Skepsis reagieren wir jedoch, wenn in den Bars und Restaurants in Reisezentren und in den Bordrestaurants der Züge weiter Alkohol konsumiert werden darf.
Betrachtet man die Gewalttaten gegenüber dem Zugpersonal, kommt man an einem Alkoholverbot in Zügen nicht vorbei. Und das muss dann auch für das Bordbistro gelten.
In erster Linie sei die DB gefordert, ihr Hausrecht durchzusetzen. „Zur Strafverfolgung unterstützt die Bundespolizei. Diese kommt schon jetzt mit zusätzlichen Aufgaben wie Veranstaltungen und Grenzkontrollen oft ans Maximum des Machbaren. Das angekündigte Alkoholverbot wird auch Wirkung auf die Bundespolizei entfalten, sodass rechtzeitig Schwerpunkte gesetzt und weiteres Personal zur Verfügung gestellt werden muss. Dennoch: Die Deutsche Bahn ist eindeutig in der Pflicht, entsprechendes Sicherheitspersonal vorzuhalten. Nichts ist schlimmer als ein Vollzugsdefizit.“
Dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ sagte Poitz, dass er direkte Verlagerungseffekte nicht erkenne. „Das würde ja bedeuten, dass Personen gezielt Bahnhofsgelände betreten, um Alkohol zu konsumieren. Wer mit offenen Augen durch die Innenstädte geht, kann genügend Orte aufspüren, an denen der Alkoholkonsum möglich ist und ein Problem darstellt.“ Er sprach sich ferner für ein Alkoholverbot in den Zügen aus: „Das wäre ein grundsätzlich richtiger, wenn nicht gar zwangsläufiger Schritt. Betrachtet man die Gewalttaten gegenüber dem Zugpersonal, kommt man an einem Alkoholverbot in Zügen nicht vorbei. Und das muss dann auch für das Bordbistro gelten.“
Gegenüber der sächsischen „Freien Presse“ unterstrich Poitz erneut: „Als Polizei wissen wir nur zu gut, dass Alkoholkonsum die Hemmschwellen senkt. Nicht selten ist, beginnend bei Gewaltdelikten, Alkohol im Spiel.“ Es darf Poitz zufolge jedoch kein Vollzugsdefizit entstehen. Damit wäre die Stoßrichtung des DB-Plans verpufft. „Im Übrigen muss jetzt die DB dafür Sorge tragen, dass genügend gut ausgebildetes Sicherheitspersonal die neuen Hausregeln durchsetzt. Unsere Kolleginnen und Kollegen schreiten erst dann ein, wenn Gesetzesverstöße absehbar sind oder Straftaten verhindert, ermittelt oder verfolgt werden müssen.“
„Die Deutsche Bahn ist eindeutig in der Pflicht, entsprechendes Sicherheitspersonal vorzuhalten. Nichts ist schlimmer als ein Vollzugsdefizit.“Alexander Poitz, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender
