28.10.2026
Besoldungsanpassung:
Erhöhung auf Novemberabrechnungen ausgewiesen – Gesetz weiterhin offen
Liebe Mitglieder der GdP Thüringen,
heute haben uns zahlreiche Rückmeldungen aus der Mitgliedschaft erreicht.
Auf den bereits versendeten Bezügemitteilungen für November 2026 ist die Besoldungserhöhung um 2,8 Prozent rückwirkend zum 1. April 2026 bereits berücksichtigt. Die entsprechende Auszahlung soll mit den Novemberbezügen erfolgen.
Dass unsere Kolleginnen und Kollegen damit zeitnah mehr Geld erhalten sollen, ist ausdrücklich zu begrüßen. Die Übertragung des Tarifergebnisses ist richtig und die angekündigte Auszahlung eine erfreuliche Nachricht.
Allerdings hat dieses Vorgehen einen deutlichen Beigeschmack.
Die Bezügestelle weist selbst darauf hin, dass die Zahlung ausdrücklich unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens des Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2026 bis 2028 erfolgt.
Das Gesetz ist jedoch noch nicht beschlossen. Wesentliche Fragen – insbesondere zu den Nachzahlungen für zurückliegende Jahre – sind weiterhin offen.
Es ist deshalb befremdlich, dass die erhöhten Bezüge bereits abgerechnet und zur Auszahlung vorgesehen sind, während die parlamentarischen Beratungen noch andauern.
Dieses Vorgehen erweckt den Eindruck, dass bereits vollendete Tatsachen geschaffen werden, obwohl das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Die GdP Thüringen begrüßt die angekündigte finanzielle Verbesserung für die Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich. Sie darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Gesetzgeber weiterhin in der Verantwortung steht, die offenen Fragen zu klären und notwendige Nachbesserungen vorzunehmen.
Wir werden das weitere Verfahren begleiten und euch über neue Entwicklungen informieren.
