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22.10.2026

Mitgliederinformation
Besoldungsanpassung und Nachzahlungen: Der aktuelle Stand

Liebe Mitglieder der GdP Thüringen,
 
die Beratungen zum Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028 laufen weiter. Die heutige Berichterstattung der Thüringer Allgemeinen zeigt, dass insbesondere bei den Nachzahlungen für zurückliegende Jahre noch erheblicher Klärungsbedarf besteht. Wir möchten Euch über den aktuellen Stand und unsere Position informieren.

Was ist bisher vorgesehen?

Der Gesetzentwurf enthält wichtige Verbesserungen: die zeit- und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses, die Wiedereinführung einer ruhegehaltsfähigen Jahressonderzahlung und eine Nachzahlung für 2025 ohne gesonderten Antrag.

Diese Schritte begrüßen wir ausdrücklich. Bei der rückwirkenden Besoldung und weiteren Regelungen besteht jedoch weiterhin Nachbesserungsbedarf.

Nachzahlungen für 2008 bis 2024

Nach dem bisherigen Gesetzentwurf sollen rückwirkende Nachzahlungen für die Jahre 2008 bis 2024 grundsätzlich nur diejenigen erhalten, die ihre Ansprüche rechtzeitig durch Widerspruch oder Klage gesichert haben.

Wer keinen Widerspruch eingelegt hat, soll dagegen grundsätzlich leer ausgehen.

Das halten wir für politisch ungerecht. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen haben unabhängig davon dieselbe Arbeit geleistet und dieselbe Verantwortung getragen. Viele haben schlicht darauf vertraut, dass ihr Dienstherr seine verfassungsrechtlichen Verpflichtungen erfüllt. 

Im parlamentarischen Verfahren liegen Änderungsvorschläge vor. Einer davon sieht Nachzahlungen für die Jahre 2021 bis 2024 auch ohne vorherigen Widerspruch vor. Andere Vorschläge betreffen die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten.

Eine abschließende Entscheidung darüber gibt es bislang nicht. 

Die GdP Thüringen hält an ihrer Forderung nach einer gerechten Nachzahlungsregelung für alle betroffenen Beamtinnen und Beamten fest.

Was bedeutet die heutige Berichterstattung?

Die Thüringer Allgemeine berichtet heute über finanzielle Bedenken des Thüringer Finanzministeriums hinsichtlich einer Ausweitung der Nachzahlungen. Demnach steht ein zusätzlicher Finanzbedarf von rund 170 Millionen Euro im Raum. Auch eine Auszahlung frühestens im Juli 2027 wird thematisiert.

Für uns ist entscheidend: Sollten Nachzahlungen auf 2027 verschoben werden, müssen Anspruchsberechtigung, Finanzierung und Auszahlung rechtlich verbindlich geregelt sein. Eine politische Ankündigung allein schafft noch keine Sicherheit.

Kritisch sehen wir zudem den Zeitpunkt der Berichterstattung. Ausgerechnet heute, am 23. Oktober 2026, endet die erneute Anhörungsfrist im Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags.

Dass bereits vor Abschluss und Auswertung der Anhörung öffentlich der Eindruck entsteht, für weitere Verbesserungen bestehe kaum finanzieller Spielraum, ist aus unserer Sicht höchst befremdlich.

Eine parlamentarische Anhörung muss ergebnisoffen geführt werden. Wir erwarten, dass die Stellungnahmen der Gewerkschaften und Verbände ernsthaft in die weiteren Beratungen einfließen.

Amtsangemessene Alimentation ist keine freiwillige Leistung

Die amtsangemessene Alimentation ist ein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch. Die Einhaltung dieser Verpflichtung darf deshalb nicht als freiwilliges Entgegenkommen des Dienstherrn dargestellt werden.

Ebenso wenig darf sich Besoldungspolitik dauerhaft darauf beschränken, lediglich die rechnerische verfassungsrechtliche Mindestgrenze einzuhalten.

Wir fordern weiterhin eine strukturelle Stärkung der Grundbesoldung und eine nachvollziehbare, verlässliche Besoldungsstruktur.

Weitere Punkte unserer Stellungnahme

In unserer ergänzenden Stellungnahme vom 18. Oktober haben wir außerdem folgende Positionen bekräftigt:

  • Jahressonderzahlung: Die vorgeschlagene stärkere Berücksichtigung der unteren Besoldungsgruppen begrüßen wir.
  • Arbeitszeit und Teilzeit: Besoldungsverbesserungen dürfen nicht durch schlechtere Beschäftigungsbedingungen gegenfinanziert werden.
  • Ruhestand: Zusätzliche Hürden für das freiwillige Hinausschieben des Ruhestandseintritts lehnen wir ab. Das gilt insbesondere mit Blick auf Kolleginnen und Kollegen, die noch von der Mischversorgung betroffen sind.
  • Beihilfe: Eine Neuorganisation muss zu einer spürbaren und dauerhaft messbaren Verkürzung der Bearbeitungszeiten führen.

 

Wie geht es weiter?

Mit dem heutigen Tag endet die erneute Anhörungsfrist. Die vorliegenden Änderungsvorschläge und Stellungnahmen müssen nun parlamentarisch ausgewertet und beraten werden.

Die nächste Befassung im Plenum ist nach derzeitigem Stand für den 11. November 2026 vorgesehen.

Welche Regelungen letztlich beschlossen werden und wann mögliche Nachzahlungen erfolgen, steht derzeit noch nicht abschließend fest.

Wir begleiten das Verfahren weiter, setzen uns für die notwendigen Nachbesserungen ein und informieren Euch, sobald verbindliche Entscheidungen vorliegen.