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22.10.2026

Pressemitteilung - GdP Thüringen: Verfassungsmäßige Besoldung ist keine freiwillige Leistung!

Gewerkschaft kritisiert Haltung des Finanzministeriums zu Nachzahlungen und den Umgang mit dem parlamentarischen Anhörungsverfahren

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Thüringen kritisiert die in der heutigen Berichterstattung der Thüringer Allgemeinen dargestellte Haltung des Finanzministeriums zu den Besoldungsnachzahlungen.

„Die amtsangemessene Alimentation ist ein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch unserer Beamtinnen und Beamten – keine freiwillige Leistung des Freistaats. Wer sich als Dienstherr darauf beschränkt, nur das rechtlich gerade noch Notwendige zu tun, wird seiner Verantwortung nicht gerecht“, erklärt GdP-Landesvorsitzende Mandy Koch.

„Wenn unsere Kolleginnen und Kollegen ihren Dienst ausschließlich auf das rechtlich gerade noch zwingend Erforderliche beschränken würden, hätten wir in Thüringen ein erhebliches Problem. Der Staat erwartet täglich Einsatzbereitschaft, Verantwortung und Loyalität. Diesen Maßstab muss er auch an sich selbst anlegen.“

Besonders kritisch bewertet die GdP die weiterhin vorgesehene Beschränkung rückwirkender Nachzahlungen auf diejenigen, die ihre Ansprüche durch Widerspruch oder Klage gesichert haben.

„Unsere Kolleginnen und Kollegen haben dieselbe Arbeit geleistet und dieselbe Verantwortung getragen. Wer auf die Rechtmäßigkeit seiner Besoldung und damit auf seinen Dienstherrn vertraut hat, darf deshalb nicht schlechtergestellt werden. Was juristisch zulässig sein mag, ist noch lange nicht gerecht“, betont Koch.

Auch die in der Berichterstattung angesprochene Verschiebung möglicher Nachzahlungen auf 2027 wirft Fragen auf. Sollte der Gesetzgeber diesen Weg wählen, müssen Anspruchsberechtigung, Finanzierung und Auszahlungstermin rechtlich verbindlich geregelt sein. Unverbindliche Ankündigungen reichen nicht.

Höchst befremdlich ist für die GdP Thüringen zudem der Zeitpunkt der öffentlichen Debatte. Ausgerechnet heute endet die erneute Anhörungsfrist im Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags.

„Wenn bereits am letzten Tag der Anhörung öffentlich der Eindruck vermittelt wird, dass für Nachbesserungen kaum finanzieller Spielraum besteht, stellt sich die Frage, welchen Stellenwert die Stellungnahmen der Gewerkschaften und Verbände tatsächlich haben. Eine parlamentarische Anhörung darf keine bloße Formalie sein“, kritisiert Koch.

Die GdP Thüringen hat in ihren Stellungnahmen vom 11. August und 18. Oktober 2026 konkrete Nachbesserungen gefordert. Dazu gehören insbesondere eine gerechte Nachzahlungsregelung, die strukturelle Stärkung der Grundbesoldung und der Verzicht auf Verschlechterungen bei den Beschäftigungsbedingungen.

„Wer Loyalität fordert, darf Vertrauen nicht bestrafen. Der Freistaat riskiert hier mehr als Geld – er verspielt das Vertrauen seiner eigenen Beamtinnen und Beamten“, so Koch abschließend.