Zum Inhalt wechseln

EMailNews 30/2017 - VBL

Einigung für eine Neuregelung der Startgutschriften für rentenferne Versicherte

München.

Nachdem der Bundesgerichtshof im März 2016 die bestehende Regelung zur Berechnung der Startgutschriften für die rentenfernen Versicherten in der Zusatzversorgung verworfen hatte, einigte man sich nun auf ein Eckpunktepapier zur Neuberechnung der Startgutschriften.

Bisher erhielten alle rentenfernen Versicherten pro Jahr der Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung einen Anteil von 2,25 Prozent der für ihn ermittelten höchstmöglichen Voll-Leistung.
Nach der Neuregelung wird dieser Faktor in Abhängigkeit vom Alter bei Beginn der Pflichtversicherung verändert.
Es wird erwartet, dass jede ca. zweite Nachberechnung zu einer Erhöhung der in Rede stehenden Startgutschrift führen wird. Die Erhöhungen belaufen sich durchschnittlich auf monatlich zwischen 0,37 Euro (Alter bei Versicherungsbeginn 57 Jahre) und 17,57 Euro (Alter bei Versicherungsbeginn 20 Jahre). (Rentenfern sind alle Versicherten, die am 01. Januar 2002 bei der VBL versichert waren und das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, also nach dem 01.01.1947 geboren sind.)
Alle Betroffenen werden in der Regel über das Ergebnis der Überprüfung ihrer Startgutschriften informiert. Ergibt die Überprüfung der Startgutschriften, dass die Anwartschaft die bereits mitgeteilte Startgutschrift nicht übersteigt, werden die Versicherten und Rentenberechtigten nicht über das Ergebnis der Überprüfung informiert.
This link is for the Robots and should not be seen.