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TdL will Berlin wegen der Hauptstadtzulage herauswerfen

GdP mit klarer Ansage: Rauswurf keine Option, finanzielle Anerkennung nicht mehr verhandelbar

Foto: GdP

Berlin. Nach übereinstimmenden Medienberichten plant die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) Berlin aufgrund der geplanten und mehrfach zugesicherten Hauptstadtzulage auszuschließen. Dies soll am morgigen Montag offiziell verkündet werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht den Berliner Senat in der Pflicht, eine Lösung zu finden und erneuerte am Sonntagmorgen die klare Position: Ein Ausschluss aus der TdL ist keine Option, die Hauptstadtzulage nicht mehr verhandelbar.

Kurzsichtig und fahrlässig ins Dilemma manövriert

„Wir haben immer wieder betont, dass ein Ausschluss aus der TdL aufgrund der nachhaltigen Folgen für uns keine Alternative darstellt, wir aber auch nicht mehr über die Hauptstadtzulage diskutieren, wenn wir den Öffentlichen Dienst in dieser Stadt am Leben halten wollen. Es zeugt von politischer Kurzsichtigkeit und Dilettantismus, dass man vorherige notwendige Regelungen trotz der exponierten Stellung in der TdL verpasst sowie sich fahrlässig in dieses Dilemma manövriert hat und uns ernsthaft erzählen möchte, dass man das nicht absehen konnte. Wir erwarten nach wie vor, dass der Berliner Senat eine Lösung findet“, so GdP-Landeschef Norbert Cioma. In diversen Gesprächen habe man als GdP sowie im Rahmen des DGB sowohl Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) als auch die drei Regierungsfraktionen über den Standpunkt informiert, auf Probleme hingewiesen und in die Pflicht genommen, sich bei der TdL abzusichern. Dass TdL-Vorstandsmitglied Kollatz jetzt die Folgen eines möglichen Ausschlusses, der Berlin nach rbb-Informationen in fünf Jahren treffen soll, herunterspielt, sei anmaßend. Schließlich wüsste er sehr wohl um die vielseitige Bedeutung einer Mitgliedschaft, bei der es nicht allein um die Teilnahme an Tarifverhandlungen geht.

München zahlt seit Jahren Ballungsraumzulage, aber Berlin droht Rauswurf

Nach jahrelangem Kampf und mehrfachen Modellierungen hatte sich Berlins Politik dazu durchgerungen, ab dem 1. November 2020 eine Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro an alle Beschäftigten des Landes bis einschließlich A13/E13 zu zahlen, um die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes zu erhöhen. Dies wurde in einer Senats-Entscheidung vom September nochmals bestätigt. Der GdP-Landeschef: „Mal abgesehen davon, dass es aufgrund des Abstandsgebotes juristisch zu diskutieren sein wird, ob eine derartige Abspaltung einzelner Besoldungs- und Entgeltstufen haltbar ist, sollte sich dieser Senat davor hüten, jetzt noch Beamten- und Angestelltenbereich gegeneinander auszuspielen.“ Des Weiteren sei es nicht nachvollziehbar, warum eine derartige Zulage für die Hauptstadt, deren quantitatives wie qualitatives Aufgabenspektrum seinesgleichen sucht, mit einem Ausschluss sanktioniert werden soll, während München eine Ballungsraumzulage zahlt. „Wir haben uns den Föderalismus nicht ausgesucht. Aber wir halten die Stadt am Leben, in der allein im letzten Monat 700 Demonstrationen durchgeführt wurden, in der die meisten Staatsbesuche stattfinden und auf deren Straßen sich tagtäglich alle globalen Problematiken wiederfinden. Wenn der Berliner Senat es nicht schafft, das als Druckmittel in länderübergreifende Gremien zu transportieren, dann muss er wenigstens auf Landesebene Führungsqualität beweisen, Zulagen ruhegehaltsfähig machen, die Freie Heilfürsorge einführen, die Besoldung auf das Niveau des Bundes heben und Tarifstellen dementsprechend aufwerten“, so Cioma abschließend.
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