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GdP Berlin legt Positionspapier zum Thema Instacops vor

Community Policing mit professionellen Regularien

Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat ein Positionspapier zum Thema Instacops veröffentlicht und legt damit einen Grundstein zur professionellen Community Policing durch Polizistinnen und Polizisten in der Hauptstadt. Das vierseitige Schriftstück soll nicht in Konkurrenz zu den kürzlich veröffentlichten neuen Social-Media-Leitlinien der Berliner Polizei treten, sondern vielmehr als tiefer gehende Ergänzung gelten, die behördliche Interessen und individuelle Aktivitäten in sozialen Medien in Einklang bringt.

Social Media – Primärtool für Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchsarbeit

„Beim Thema Instacops sieht man leider, dass auch die Institution Polizei eine Behörde ist, in der vorrangig verwaltet und nur wenig nach vorn geschaut wird. Wir haben uns in den letzten Monaten intensiv mit den positiven, aber eben auch den negativen Aspekten beschäftigt, mögliche Folgen des ausschweifenden Social-Media-Konsums von Kolleginnen und Kollegen diskutiert. Auch in den Gesprächen mit Instacops konnten wir feststellen, dass es hier klare Regularien geben muss und die Leitlinien der Polizei Berlin das nur oberflächlich bieten“, so Norman Back, Landesjugendvorsitzender der GdP. Mittlerweile nutzen nach seriösen Untersuchungen rund 79 Millionen Menschen das Internet, 38 Millionen davon Social-Media-Plattformen. Vor allem junge Menschen konsumieren aktuelle Nachrichten und Content aus ihren Interessensbereichen in den sozialen Medien. So ist es für die Sicherheitsbehörden nicht nur aufgrund der Öffentlichkeitsarbeit essentiell, auf diesen Plattformen aktiv zu sein, sondern auch, um effiziente Nachwuchsarbeit zu betreiben.

GdP plädiert für niedersächsisches Konzept mit legitimierten Accounts

Neben den offiziellen Behördenaccounts sind in den letzten Jahren auch immer mehr privat betriebene Accounts aus dem Boden gesprossen, besonders in der Hauptstadt. So genannte „Instacops“ posten neben Bildern und Texten mit erkennbarem Polizeibezug auch private Inhalte. Die Bandbreite kennt bis hierhin keine Grenzen, auch weil es in der Berliner Polizei zwar neue und überarbeitete Social-Media-Richtlinien gibt, diese aber nach GdP-Einschätzung weder der Zeit entsprechen noch sinnvolle Regularien für einen sicheren Umgang mit Instagram, Facebook, Twitter und anderen sozialen Medien ermöglichen. Die GdP plädiert für klare Regularien und definierte Sanktionsmöglichkeiten. Zudem müsse man darüber nachdenken, analog zu Niedersachsen ein Konzept von legitimierten Accounts aufzubauen. „Wir müssen schon festhalten, dass in der Berliner Polizei noch zu wenig sensibilisiert wird und selbst die Kolleginnen und Kollegen mit Zehntausenden Followern gar nicht richtig wissen, was sie dürfen und was nicht. Es geht uns nicht darum, ‚Instacops’ an die Leine zu nehmen, sondern im Rahmen der Fürsorgepflicht gemeinsame Leitlinien zu entwickeln, wodurch individuelles Talent und Fablé für aktive Social-Media-Nutzung mit behördlichen Interessen in Einklang gebracht werden kann,“ so Back.
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