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Pauschale Beihilfe für Anfang 2020 geplant / Hauptstadtzulage nicht vor Ende 2020

GdP informiert über Gespräch der DGB-Gewerkschaften beim Finanzsenator

Foto: Paul Vogler

Am 6. November haben sich die DGB-Gewerkschaften mit Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) zusammengesetzt und vor allem über zwei für Euch durchaus interessante Themen gesprochen. Sowohl zum Gesetzesentwurf für die Pauschale Beihilfe als auch zur angekündigten Hauptstadtzulage gibt es ein paar Erkenntnisse, die wir Euch nicht vorenthalten möchten.

Gesetzesentwurf Pauschale Beihilfe und Vorbereitung zur Umsetzung

Auf Wunsch des DGB hin äußerte sich Finanzsenator Matthias Kollatz im Gespräch zum aktuellen Stand bei der Pauschalen Beihilfe. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist aufgrund interner Belastungen in Verzug. Er soll aber noch bis zum Ende des Jahres im Senat verabschiedet und dem Abgeordnetenhaus für die notwendige Problematisierung in den zuständigen Ausschüssen zugleitet werden, so dass ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2020 nicht möglich sein dürfte. Es ist aber vorgesehen, die Beschlussfassung und Inkraftsetzung im 1. Quartal 2020 vorzunehmen. Der Finanzsenator ließ zudem durchblicken, dass er keinerlei Interesse an einer rückwirkenden Lösung hat, weil auch durch die bedingte Abwahl der individuellen Beihilfe als Voraussetzung für die pauschale Beihilfe Abrechnungsschwierigkeiten die Folge wären. Damit die Kolleginnen und Kollegen über Möglichkeiten und Abläufe umfassend aufgeklärt werden können, bereitet man innerhalb der Senatsverwaltung für Finanzen gerade Informationsmaterialien vor.

Hauptstadtzulage in Form einer finanzieller Zulage bzw. eines ÖPNV-Tickets für alle Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes

Des Weiteren äußerte sich unser Finanzsenator zur Hauptstadtzulage. Herr Kollatz machte deutlich, dass in jedem Fall am Plan festgehalten werden soll und sie sowohl für Kolleginnen und Kollegen aus dem Beamten- als auch die aus dem Tarifbereich geplant ist. Dafür muss zuvor aber Einvernehmen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) bestehen und genau das kann sich noch etwas hinziehen. Anvisiert wird derzeit eine Einführung zum 1. November 2020. Grundsätzlich geht es um einer Zahlung der so genannten Ballungsraumzulage in Höhe von 150,00 €, optional kann auch ein ÖPNV-Monatsticket für die Tarifbereiche A und B gewählt werden. Ein Ticket, das auch den Tarifbereich C umfasst, ist nicht angedacht.

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