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GdP veröffentlicht Infopapier zur AGIA (Arbeitsgebiet interkulturelle Aufgaben)

In der Hauptstadt ist nur jede vierte Abschiebung erfolgreich

Foto: Spreepicture
Foto: Spreepicture
Berlin.

Gerade einmal jede vierte Direktabschiebung wurde im ersten Halbjahr 2019 erfolgreich durchgeführt. Dies geht aus einem am Montagmorgen veröffentlichten Informationspapier der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zur AGIA hervor. Bereits vor Wochen hatte die GdP Berlin Innensenator Andreas Geisel (SPD) aufgrund der fehlenden Berücksichtigung diverser Dienststellen, zu denen neben der AGIA u. a. auch  die StrD K sowie OGJ und OGW gehören, in der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV Berlin) angeschrieben und vergangene Woche Kritik geübt, weil der Senat nicht bereit ist, das gerade zu rücken. Mit dem Papier möchte man jedem deutlich machen, welche Anforderungen das Arbeitsgebiet interkulturelle Aufgaben wahrnimmt.

Zwei Seiten über eine Dienststelle

„Wir stehen bereits seit Monaten im Austausch mit dem Innensenator, um die Möglichkeiten der gut gemeinten, aber in Teilen schlecht gemachten Zulagenverordnung auch wirklich zu nutzen. Zahlreiche operative Dienststellen machen durch die Novellierung der Wechselschichtzulage sogar minus und wurden ansonsten außenvorgelassen. Die AGIA ist eine und wir glauben, dass nicht allen bewusst ist, was unsere 60 Kolleginnen und Kollegen in den sechs örtlichen Direktionen täglich leisten“, so GdP-Landesvize Stephan Kelm am Montagvormittag. Auf zwei Seiten hat die GdP deshalb zusammengefasst, was die theoretischen und praktischen Aufgaben der AGIA sind, wie es um den Personalkörper steht und nach welcher Gesetzesgrundlage Abschiebungen im Namen der Ausländerbehörde erfolgen können. Grundsätzlich agiert die AGIA neben der Bekämpfung von Straftaten mit ausländerrechtlichem Bezug vor allem auch im präventiven Bereich. Die Mitarbeitenden pflegen den intensiven Kontakt zu ausländischen Vereinen, Unternehmen mit hohem Ausländeranteil, Wohnheimverwaltungen und auch Flüchtlingseinrichtungen. Aufgrund ihrer intensiven Präventionsarbeit dienen sie so auch als vertrauensvoller Ansprechpartner für Heimbetreiber und Sozialarbeiter zu Themen wie Häusliche Gewalt oder Gefährder.

1. Halbjahr 2019: Nur 564 von 2.064 Direktabschiebungen erfolgreich

Durch die hohe fachliche Expertise bei aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen werden sie auch ganz gern von der Ausländerbehörde kontaktiert. Tatsächlich werden mittlerweile rund 80 Prozent des gesamten Arbeitspensums im Rahmen der Amtshilfe für die Ausländerbehörde geleistet (Festnahmeersuche, Hausermittlungen, Passsicherstellungen und Festnahmen zur Direktabschiebung). Allein im ersten Halbjahr 2019 gab es 2.975 Ersuche (2018 gesamt: 4.598), 2.064 davon wegen Direktabschiebungen (2018 gesamt: 3.049). Gerade einmal 564 und somit jeder vierte von diesen konnte erfolgreich durchgeführt werden. „Bundesweit gilt der Grundsatz, dass nicht um jeden Preis abgeschoben wird. Das ist richtig so, da die Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen im Vordergrund steht und Menschen im Regelfall nicht so froh darüber sind, unser Land verlassen zu müssen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass es zahlreiche Wege gibt, sich einer Abschiebung zu entziehen, oftmals sind die Personen dann einfach gar nicht anzutreffen. Herr Geisel und Staatssekretär Akmann haben sich im Streit auf Senatsebene über die rechtliche Grundlage in den letzten Monaten vorbildlich verhalten und versucht, den Kolleginnen und Kollegen trotz undurchsichtiger Rechtsgrundlage den Rücken zu stärken und Handlungssicherheit zu geben. Wir hoffen, dass wir ihnen mit diesem Papier auch die nötigen Argumente liefern, um innerhalb der Berliner Regierungskoalition Mehrheiten dafür zu bekommen, ihre Wertschätzung für die AGIA auch auf finanzieller Ebene auf den Weg zu bringen“, so Kelm. Die GdP plädiert für eine Berücksichtigung der AGIA und anderer operative Dienststellen nach § 22 Absatz 3 EZulV, in der so genannten Mobilen Fahndungseinheiten (MFE) 188 Euro im Monat zugesprochen werden.
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