Zum Inhalt wechseln

Personalratswahl - Was ist das?

Personalvertretung
Mit dem Begriff Personalvertretung sind die örtlichen Personalräte und der Hauptpersonalrat der Polizei (PHPR) gemeint.

Personalrat
Der Personalrat ist der Vertreter aller Beschäftigten einer Dienststelle gegenüber dem Dienstherrn. Er hat die Aufgabe, die Beteiligung der Beschäftigten an der Regelung des Dienstes und der Dienst- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen und dabei die Interessen der Beschäftigten als Ganzes und von jedem einzelnen Beschäftigten zu vertreten.

Personalratswahl
In der Personalratswahl wird der Personalrat in den Dienststellen des öffentlichen Dienstes gewählt. Die Details der Wahl sind durch das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW) und die Wahlordnung zum LPVG geregelt.
Die Wahlperiode beträgt in der Regel vier Jahre und beginnt jeweils zum 01.07 des Wahljahres. 2024 ist ein Wahljahr. Die Personalratswahlen im Bereich der Polizei NRW finden in der Zeit vom 13. - 17.05.2024 statt.

Bildung von Personalräten
Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 LPVG ist die Bildung von Personalräten in den Dienststellen des öffentlichen Dienstes mit mindestens 5 wahlberechtigten Beschäftigten, von denen 3 wählbar sein müssen, zwingend vorgeschrieben. Die in § 82 LPVG aufgeführten Polizeidienststellen erfüllen alle diese Voraussetzungen.

Wie werden Personalräte gewählt?
Die Gruppen der Beamten und Arbeitnehmer (Regierungsbeschäftigte) müssen ihrem Anteil an der Gesamtheit der Beschäftigten entsprechend im Personalrat vertreten sein.

Die Gruppen wählen ihre Personalratsvertreter grundsätzlich in getrennten Wahlgängen. Die Wahlen werden von einem Wahlvorstand vorbereitet, durchgeführt und überwacht.

Listenwahl
Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt. Dazu können die in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und die Beschäftigten der Dienststelle Wahlvorschlagslisten für beide Gruppen (Beamte/Arbeitnehmer) beim Wahlvorstand einreichen. Bei einer Listenwahl können Wählerinnen und Wähler nur einem Wahlvorschlag ihre Stimme geben.

Die Stimmenauszählung erfolgt nach dem Höchstzahlenverfahren nach d´Hondt.

Persönlichkeitswahl
Eine Persönlichkeitswahl findet statt,
- wenn für eine Gruppe
nur ein Wahlvorschlag eingereicht wurde, oder
- wenn in einer Gruppe nur ein Vertreter oder eine Vertreterin zu wählen ist.

In diesem Fall kann jeder Wähler so viele Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel ankreuzen, wie Kandidaten für die Gruppe zu wählen sind.

Wahlvorschlagslisten
Wahlvorschlagslisten können von den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Berufsvertretungen, die einer Spitzenorganisation angehören, eingereicht werden.

Weiterhin können die wahlberechtigten Beschäftigten Wahlvorschläge (Freie Listen) einreichen. Diese bedürfen dann der Unterschriften von mindestens 5 Prozent der Wahlberechtigten der Gruppe ( mindestens 3, 100 reichen in jedem Fall).

Die GdP wird in allen Polizeidienststellen und Gruppen eigene Wahlvorschlagslisten bei den Wahlvorständen einreichen.

Wahlberechtigung
Grundsätzlich sind alle Beschäftigten, die am letzten Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, wahlberechtigt. Ausnahmen werden in § 10 Abs. 3 LPVG

aufgeführt. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am letzten Wahltag seit 6 Monaten der Dienststelle angehören, soweit nach § 11 Abs. 2 LPVG das passive Wahlrecht nicht gegeben ist.

Sonderregelung Polizeivollzugsbeamte
Abgeordnete Polizeivollzugsbeamte bleiben auch im Falle einer Abordnung von mehr als 6 Monaten in ihren Stammdienststellen wahlberechtigt und wählbar.

Die Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter sind nach der Novellierung des LPVG im Jahre 2011 in den Ausbildungsbehörden bei der Wahl zum örtlichen Personalrat und zum Polizeihauptpersonalrat wahlberechtigt.

Stufenvertretung
Gemäß § 84 LPVG wird im Innenministerium ein Polizeihauptpersonalrat gebildet, der von den Beschäftigten der Polizeidienststellen gewählt wird.

Die Wahl zum PHPR findet zeitgleich mit den Wahlen zu den örtlichen Personalräten vom 13. - 17.05.2024 statt. Der PHPR ist die einzige Stufenvertretung der Polizei.

Stimmabgabe
Die Stimmabgabe erfolgt an den Wahltagen in den Wahllokalen.

Die schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) ist möglich und kann beim Wahlvorstand beantragt werden. Die GdP hat zu diesem Zweck Anforderungskarten vorbereitet und verteilt.

Bei der Wahl gelten die demokratischen Wahlgrundsätze allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.

Briefwahl
Der Wahlberechtigte erhält auf Antrag von Wahlvorstand alle erforderlichen Unterlagen. Der beigefügte Rückantwortumschlag muss benutzt werden. Die eingetragenen Personaldaten dienen lediglich der Registrierung im Wählerverzeichnis. Der Wahlumschlag mit den Stimmzetteln wird später in die Wahlurnen geworfen. Der Grundsatz der geheimen Wahl ist gewahrt.

Die beigefügte Erklärung über die persönliche Kennzeichnung der Stimmzettel muss in den Rückantwortumschlag (nicht Wahlumschlag) eingelegt werden, weil die Stimme sonst nicht gezählt werden darf.

This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.
Unsere Wirtschaftsunternehmen