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Beihilfedatei aktualisiert und erweitert

Beihilfedatei aktualisiert und erweitert - Foto: GdP

Immer wieder gibt es im Beihilferecht kleinere Veränderungen. Damit GdP-Mitglieder jederzeit auf den aktuellen Stand zugreifen können, hat die Seniorengruppe ihre Beihilfedatei aktualisiert. In der Info-Datei wurde vor allem der Bereich der Pflege komplett überarbeitet. Für den Bereich der selbst aufzubringenden Kosten bei Stationärer Pflege können jetzt neben den bisher nur pauschal erfassten Besoldungs- bzw. Versorgungsbezügen die tatsächlichen Summen aus den eigenen Bezüge-Mitteilungen eingetragen werden, so dass nun auch Belastungen wie Ruhens-Beträge nach § 55 LBeamtVG oder ein Versorgungsausgleich berücksichtigt werden! Weiterhin werden im Rechenblatt der Kombinationspflege nun auch die zusätzlichen Betreuungsleistungen berücksichtigt und ausgewiesen.

Im Beihilfebereich wurden die Themen Gesamtbetrag der Einkünfte von berücksichtigungsfähigen Partnern, die „Krankenhaus Selbstbehalte und Zuschläge sowie die Anschluss- Heilbehandlung (AHB) mit ihren „Klippen“ ebenfalls überarbeitet.

Zudem wurden mehrere Formulare, die bislang bei einzelnen Drucker-Typen nicht korrekt dargestellt wurden, überarbeitet.

Die aktuelle Beihilfedatei ist geschützten Mitgliederbereich auf der GdP-Homepage eingestellt.
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