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Pressemitteilung

Individuelle Kennzeichnungsplicht von Polizisten findet in der Einigungsstelle keine Mehrheit

Individuelle Kennzeichnungsplicht von Polizisten findet in der Einigungsstelle keine Mehrheit, Foto: GdP
Düsseldorf.

In NRW wird es keine individuelle, anonymisierte Kennzeichnung jedes einzelnen Angehörigen der Einsatzhundertschaften der Polizei geben. Das hat heute die vom Hauptpersonalrat der Polizei angerufene Einigungsstelle des Innenministeriums entschieden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht in dem Votum der Einigungsstelle eine Entscheidung der Vernunft. „Es gibt in NRW keinen Fall, in dem einem Angehörigen einer Hundertschaft ein Fehlverhalten vorgeworfen worden ist, bei dem der beschuldigte Polizist nicht ermittelt werden konnte“, sagte unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung der GdP-Landesvorsitzende Arnold Plickert.

Die GdP hatte sich in den vergangenen Jahren immer wieder dagegen verwahrt, dass Polizisten durch die Kennzeichnungspflicht als potenzielle Täter stigmatisiert werden sollen. „Wenn sich ein Polizist falsch verhält, wird er dafür zur Rechenschaft gezogen. Aber alle Polizisten unter einen Generalverdacht zu stellen, ist nicht nachvollziehbar und ungerecht“, sagte Plickert.

Damit wäre das Vorhaben des Innenministeriums, nach der alle Angehörigen der Hundertschaften neben einer taktischen Kennzeichnung in Zukunft auch eine individuelle Kennzeichnung auf ihrer Uniform tragen müssen, endgültig vom Tisch.

Die Entscheidung der Einigungsstelle, die immer dann angerufen werden kann, wenn sich der Hauptpersonalrat und das Innenministerium in einer Sachfrage nicht einigen können, bedeutet Wertschätzung und Vertrauen in die Arbeit der Bereitschaftspolizei.

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