Jahr für Jahr erzielen Kriminelle alleine in NRW aus ihren illegalen Geschäften einen hohen dreistelligen Millionenbetrag. Das größte Problem für die Täter ist es, dass sie ihre illegalen Gewinne anschließend weiß waschen müssen, ohne aufzufallen. Verhindern lässt sich das mit polizeilichen Mitteln alleine nicht. Sondern nur dadurch, dass der Staat endlich alle Erkenntnisse, die er in den unterschiedlichen Behörden zur Verfügung hat, miteinander verknüpft und für die Strafverfolgung nutzbar macht. Von Polizei bis zur Steuerfahndung, von den Sozialkassen bis zu den kommunalen Aufsichtsbehörden, wie den Bau-, Gewerbeaufsichts- und Sozialämtern. In dieser Forderung waren sich die Teilnehmer des Kriminalforums der GdP einig, die am 15. November unter dem Titel „Auf der Spur des Geldes“ über neue Wege zur Abschöpfung illegaler Gewinne diskutiert haben.
Ehemalige Angehörige der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Regierungsbeschäftigte) sollen bei Pensions- bzw. Renteneintritt einen Ruhestandsausweis in Form einer Scheckkarte erhalten. Der Ruhestandsausweis soll die Wertschätzung und das Zugehörigkeitsgefühl der ehemaligen Kolleginnen und Kollegen zur Polizei auch nach dem aktiven Dienst steigern. Zudem soll den Ruheständlern durch den Ausweis die Kontaktaufnahme zu Polizeidienststellen erleichtert werden.
Mit großer Bestürzung hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf den schweren Verkehrsunfall am Mittwochabend auf der A 61 bei Viersen reagiert, bei der eine 23jährige Polizistin getötet wurde und eine 48jährige Polizistin und ein 22jähriger Polizist schwer verletzt wurden. Die 48jährige Polizistin schwebt noch in Lebensgefahr. Rainer Peltz, stellvertretender Landesvorsitzender der GdP: „Unser tiefes Mitgefühl gilt jetzt der Familie und den Freunden der getöteten Kollegin. Wir wünschen der verletzten Kollegin und dem verletzten Kollegen eine baldige und vollständige Genesung.“
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, 2017 war für die Polizei ein besonderes Jahr. Besonders, weil es nach den vielen herausragenden Ereignissen der vorangegangenen Jahre, von der Kölner Silvesternacht vor zwei Jahren bis hin zum Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016, in diesem Jahr nicht zu ähnlichen Vorfällen gekommen ist. Und weil sich auf vielen Kriminalitätsfeldern, wie zum Beispiel dem Wohnungseinbruch, endlich ein vorsichtiger Trend zum besseren abzeichnet. Die Anstrengungen der vergangenen Jahre beginnen sich also langsam auszuzahlen! Positiv ist die Entwicklung aber auch, weil die Politik die Innere Sicherheit wieder entdeckt hat. In den kommenden fünf Jahren will die neue Landesregierung nicht nur 2300 Kommissaranwärterinnen und -anwärter einstellen, sondern auch 500 zusätzliche Regierungsbeschäftigte pro Jahr.
Wegen der Verkürzung der Wiederbesetzungssperre von 18 auf 12 Monate werden der Polizei von Januar bis Oktober 2018 bereits voraussichtlich 2.840 Beförderungsmöglichkeiten zugewiesen. Dabei entfällt der Großteil der Beförderungsmöglichkeiten auf die Besoldungsgruppen A 10 und A 11, während für A 12 und A 13 knapp 450 Beförderungen verbleiben.
Das ganze Jahr mit der GdP was erleben, das verspricht der Eventkalender für 2018. Mit Kollegen, Freunden und der Familie tolle Aktionen, Veranstaltungen und Vorteile nutzen. Ob hoch hinaus in der Kletter- und Boulderhalle in Hilden, ein rasantes Kartrennen in Gevelsberg oder das neuste Werk der Krimicops bei einer Lesung genießen. Für jeden Geschmack ist etwas dabei. Der traditionelle Familientag der GdP findet 2018 im Phantasialand statt und verspricht viel Spaß und einen tollen Tag.
Bei Verdacht auf Alkohol am Steuer können die Polizisten in NRW die Entnahme einer Blutprobe in Zukunft eigenständig anordnen, ohne vorher eine Zustimmung des zuständigen Staatsanwalts einzuholen. Das hat Justizminister Peter Biesenbach (CDU) entschieden. Mit dem neuen Erlass greift der Justizminister eine Initiative der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf, die in der Vergangenheit immer wieder bemängelt hatte, dass vor allem in den Nachtstunden viel Zeit vergeht, bis die Polizisten einen Staatsanwalt erreichen, der die Entnahme einer Blutprobe anordnet. „Dadurch wurden die Polizisten oft über Stunden gebunden, ohne dass irgendjemand einen Vorteil davon gehabt hätte“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Arnold Plickert. „Deshalb freue ich mich sehr, dass der Justizminister entschieden hat, dass die Polizei die Entnahme einer Blutprobe selber anordnen kann.“
Am 1. Januar tritt die zweite Stufe des Tarifabschlusses 2017/18 in Kraft. Für alle Tarifbeschäftigten steigen dadurch die Einkommen um 2,35 Prozent. Für Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 bis 15, die in den vergangenen fünf Jahren bereits in der Stufe 5 eingruppiert waren, greift zudem die neu eingeführte Stufe 6. Dadurch steigt ihr Einkommen in zwei Stufen ab dem 01.01.2018 und ab dem 01.10.2018 noch einmal um jeweils 1,5 Prozent.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht in der heute ins Leben gerufenen Bosbach-Kommission ein wichtiges Signal, dass die neue Landesregierung ernsthaft gewillt ist, NRW wieder zu einem Impulsgeber für die Modernisierung der Polizei zu machen. „In der Vergangenheit sind von NRW immer wieder wichtige Initiativen ausgegangen, um die Polizei zu professionalisieren und auf neue Herausforderungen einzustellen. Mit dem Arbeitsauftrag, den die Landesregierung heute der Bosbach-Kommission geben hat, haben wir die Chance, dass NRW erneut zum Vordenker für andere wird“, sagte GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert heute nach der Vorstellung der Kommission.
Die bislang nur in NRW übliche Praxis, dass die Polizeiärzte die Kraftfahrtauglichkeit von Polizistinnen und Polizisten nur dann bestätigen, wenn sie vorher das Ergebnis einer Blutuntersuchung gesehen haben, ist jetzt vom Innenministerium beendet worden. Wie in allen anderen Bundesländern auch werden in Zukunft in NRW Blutproben im Rahmen der Kraftfahrtauglichkeitsüberprüfung nur noch dann vorgenommen, wenn konkrete Verdachtsmomente vorliegen. Einzige Ausnahme bleiben die Führerscheinklassen C und D, bei denen die Fahrerlaubnisverordnung eine Überprüfung von Blutwerten verlangt. Die Polizeiärzte hatten diese Änderung selber Anfang Dezember vorgeschlagen.
Zehn Jahre lang hat die GdP dafür gekämpft, dass die Rüstzeit bei der Polizei als Arbeitszeit anerkannt wird. Nach zahlreichen Gesprächen auf der politischen Ebene und etlichen Musterprozessen ist dieser Kampf im Oktober vergangenen Jahres erfolgreich zu Ende gegangen: In einem Erlass hatte sich das Innenministerium verpflichtet, dass alle Polizistinnen und Polizisten, die im Wach- und Wechseldienst, in den K-Wachen, bei der Autobahnpolizei, der Polizeifliegerstaffel und der Wasserschutzpolizei beschäftigt sind und aufgerüstet zum Dienst erscheinen müssen, eine Zeitgutschrift von 12 Minuten pro Dienstschicht erhalten (DP 11-2017). Jetzt ist diese Entscheidung durch ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (VG) wieder in Frage gestellt worden.
Bei einer Gerichtsverhandlung des Amtsgerichts Düren gegen eine Braunkohlegegnerin, die Anfang des Jahres im Hambacher Forst zwei Polizisten angegriffen und verletzt hat, sind die vom Gericht als Zeugen geladenen Beamten während der Gerichtsverhandlung von Sympathisanten der Angeklagten massiv bedrängt und beleidigt worden. Das geht aus einem Bericht hervor, den der Dürener Landrat Wolfgang Spelthahn gestern an Justizminister Peter Biesenbach (CDU) geschickt hat. Danach riefen die Unterstützer der Angeklagten beim Betreten des Gerichtssaals durch die Polizisten laut im Chor „Lügenzeugen, Lügenzeugen, Lügner, Lügner“, ohne das die Richterin einschritt.
Immer wieder werden Polizistinnen und Polizisten im Berufsalltag mit den Folgen politischer Entscheidungen konfrontiert – von den Auseinandersetzungen um den Braunkohleabbau im Hambacher Forst bis hin zur Verhinderung drohender Terroranschläge. Die aktuelle politischen Herausforderungen sind deshalb eines der Themenschwerpunkte des neuen Bildungsprogramms des Landesbezirks für das kommende Jahr. Von der Zukunft Europas über die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus bis hin zu den Herausforderungen durch den Islam.
Mit einem gestern verkündeten Urteil hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (VG) den Anspruch einer Polizeivollzugsbeamtin auf die Zuerkennung von insgesamt 22 Minuten Rüstzeit pro Schicht anerkannt (Az. 1 K 59 46/14). Davon sind 10 Minuten für die Übernahme des Fahrzeugs vorgesehen, die in der betreffenden Polizeiinspektion in Mülheim an der Ruhr mit einem gesonderten Übergabebogen und einer Checkliste durchgeführt und dokumentiert werden muss. Darüber hinaus hat das VG den Anspruch der Klägerin unter Verweis auf den Zeitpunkt der Antragsstellung rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 anerkannt.
Rechtspopulismus oder schon Rechtsextremismus? Mit diesem Thema haben sich Mitglieder der Jungen Gruppe vom 27.- 28. November in Hattingen beschäftigt. Die Referenten Peter Römer, Wissenschaftler an der Villa ten Hompel, und ein Mitarbeiter aus der Abteilung Verfassungsschutz des Innenministeriums, haben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Einblicke aus der Theorie und der Praxis gegeben.
2017 hat die GdP bei der Mitgliederentwicklung erneut einen deutlichen Sprung nach oben gemacht: Am 1. November 2017 waren in NRW 41 083 Polizistinnen und Polizisten, Verwaltungsbeamtinnen und -beamte und Tarifbeschäftigte der Polizei Mitglied der GdP. Das sind 1386 Mitglieder mehr als Ende 2016. Im Vergleich zu 2013 sind es sogar 3500 Mitglieder mehr.
Im kommenden Jahr will die schwarz-gelbe Landesregierung 92 Millionen Euro mehr für die Polizei ausgeben, als ihre rot-grüne Vorgängerregierung. Der Polizeietat steigt dadurch auf 3,25 Milliarden Euro. Gemessen am Etat des Landes von 74,5 Milliarden Euro ist die geplante Ausgabensteigerung bei der Polizei trotzdem nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die zusätzlichen Mittel reichen lediglich aus, um im kommenden Jahr 2300 Kommissaranwärterinnen und -anwärter einzustellen und um die Polizisten durch 500 zusätzliche Tarifbeschäftigte von Routineaufgaben zu entlasten. Für alle anderen dringend erforderlichen Verbesserungen bei der Polizei ist kein Geld da. Das hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Vorfeld der heutigen Anhörung über den Landeshaushalt 2018 kritisiert.
Fast sechstausend Kommissaranwärterinnen und -anwärter bereiten sich aktuell an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV) auf den Eintritt in den Polizeidienst vor. Ist die FHöV, an der auch die Nachwuchskräfte für die Kommunalverwaltung und die Rentenversicherung studieren, angesichts dieser Größenordnung noch der richtige Ort für die Ausbildung der Nachwuchspolizisten? Oder muss es auch in NRW eine eigenständige Hochschule der Polizei geben, so wie es sie bereits in Rheinland-Pfalz und in Brandburg gibt? Diese Frage stand im Mittelpunkt des Ausbildungsforums, zu dem die GdP für den 17. November Experten der drei Ausbildungsträger in NRW, der FHöV, dem LAFP und den zehn Ausbildungsbehörden, nach Sprockhövel eingeladen hat.
Vom 6. - 17. November findet die 23. UN-Klimakonferenz (COP 23) in Bonn statt. Mit rund 25 000 Teilnehmern ist es die bisher größte in Deutschland veranstaltete zwischenstaatliche Konferenz. Die Tagungen werden immer wieder von Demonstrationen begleitet. Allein am vergangenen Wochenende waren deshalb mehr als 2000 Kolleginnen und Kollegen im Einsatz.
Mit zwei Entscheidungen zu von der GdP geführten Musterverfahren hat das OVG am 25.10.2017 Entscheidungen der erstinstanzlichen Gerichte bestätigt, die den Anspruch der klagenden Kolleginnen und Kollegen auf Zuerkennung einer Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amts bestätigt hatten. Allerdings führen die Urteile nicht automatisch dazu, dass alle, die auf einem höher bewerteten Dienstposten sitzen, auch tatsächlich mehr Geld erhalten. Das liegt daran, dass auch das OVG sagt, dass die vorliegenden Anträge ins Verhältnis zu den entsprechenden Stellen im Haushalt der Polizei gesetzt werden müssen.
Wie das im Einzelnen funktionieren soll, muss das Innenministerium jetzt dringend klären.