Polizei muss bei Probeläufen zum autonomen Fahren von Anfang an eingebunden werden
Düsseldorf.
Bislang wird die Polizei in Probeläufe zum autonomen Fahren in NRW nur unzureichend eingebunden, darauf hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit Blick auf den in dieser Woche gestarteten Testlauf zum Einsatz eines automatisch fahrenden Auslieferungsroboters für einen Multimediahändler in Düsseldorf hingewiesen. Nach Informationen der GdP ist bislang noch völlig ungeklärt, wie die Geräte zum Beispiel auf polizeiliche Absperrungen reagieren und ob sie sich bei der Begegnung mit einem Einsatzfahrzeug, das mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs ist, richtig verhalten. „Wenn der Roboter mitten auf der Kreuzung stehen bleibt, weil er ein Polizeifahrzeug erkannt hat, behindert er nur die Rettungskräfte, die dadurch wertvolle Zeit verlieren“, erläutert GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert das Problem.
Grundsätzlich stellt sich auch bei Auslieferungsrobotern die Frage, wer bei einem Unfall die Verantwortung für das autonom fahrende Fahrzeug trägt. „Je häufiger autonome Fahrzeuge eingesetzt werden, desto häufiger wird es auch zu Unfällen kommen“, prognostiziert Plickert. „Hierauf ist unsere Rechtsordnung nicht vorbereitet.“ Die GdP drängt deshalb darauf, dass die offenen Rechtsfragen geklärt werden, bevor sich Auslieferungsroboter im Straßenverkehr bewegen können. „Auch die Auslieferungsroboter sind im öffentlichen Straßenraum unterwegs. Deshalb dürfen Testläufe nicht allein unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsförderung genehmigt werden, sondern der Sicherheitsaspekt muss von Anfang an einen hohen Stellenwert haben“, fordert Plickert.
Anders als bei Versuchen zum sogenannten teilautonomen Fahren ist bei den Robotern im Zweifelsfall kein menschlicher Fahrer mehr an Bord, der in kritischen Situationen eingreifen kann.
„Deshalb sind hier sehr hohe Sicherheitsstandards gefordert“, betont der GdP-Vorsitzende.
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