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Offener Brief

GdP ruft zum Verzicht von Blockaden auf

Magdeburg.

Als Gewerkschaft der Polizei müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass immer wieder politische Auseinandersetzungen auf dem Rücken der Polizistinnen und Polizisten dieses Landes ausgetragen wird. Das bedauern wir sehr.

Immer wieder gerät die Polizei in ein ungewolltes Spannungsfeld bei Aktivitäten rechtsextremistischer Gruppierungen.
Rechte Gruppierungen nutzen immer wieder historische Bezüge, um ihre Geschichte fälschende Ideologie zu verbreiten, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus zu propagieren.

Auf der anderen Seite wird der Polizei eine „einseitige Stellungnahme“ am „Rande des Neutralitätsgebotes“ unterstellt. Zudem wird dafür geworben, Blockadeaktionen durchzuführen. Sehr bewusst wird hier darauf hingewiesen, dass diese zwar „nicht legal, aber legitim“ seien.

Dieses kann von uns nicht unwidersprochen hingenommen werden. Die Polizei handelt ausschließlich nach Recht und Gesetz und auf dem Boden der Verfassung dieses Landes. Polizistinnen und Polizisten sind keine Richter. Wenn eine Versammlung oder Demonstration aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verboten werden kann, muss die Polizei diese schützen – ob sie will oder nicht!

Als Mitglieder der GdP lehnen wir mit Entschiedenheit jede Art von faschistischem Gedankengut ab. Dagegen ist Widerstand notwendig und wird durch die GdP unterstützt. Hier muss die Gesellschaft Mittel und Wege finden, diesen braunen Sumpf trocken zu legen. Demonstrationen, Kundgebungen und andere öffentliche Veranstaltungen sind nach Auffassung der GdP geeignet, eine Gegenmeinung darzustellen.

Die rechtzeitige Anmeldung z.B. von öffentlichen Veranstaltungen führt unter Umständen dazu, dass die Versammlungsbehörde abwägen muss, für welche Plätze und Zeiten sie Versammlungen zulässt bzw. mit welchen Auflagen sie den Anmelder belegt.

Wenn aber politisch Verantwortliche zu rechtswidrigen Blockaden aufrufen und unsere Kolleginnen und Kollegen das ausbaden müssen, dann haben jetzt wir rechtsstaatliche Bedenken. Diese sollten sich eher fragen, ob sie denn in der Vergangenheit genug getan haben, um mit rechtsstaatlichen Mitteln diese Neonaziaufmärsche zu verhindern.

Die GdP hat bereits 1994 auf ihrem Bundeskongress in Dresden gefordert, neonazistischen Bestrebungen die verfassungsrechtlichen Grundlagen zu entziehen. Unsere Initiative stieß auf viel Sympathie und Beifall, aber die Politik hatte nicht den Mut, diesen gemeinsamen Weg mit uns zu gehen. Als Grund dafür wurden rechtsstaatliche Bedenken angegeben.

Die GdP wird nicht tatenlos zusehen, wie Polizistinnen und Polizisten unterstellt wird, sie schützten Faschisten. Wir sind eine rechtsstaatliche, demokratische Polizei und keine politische Polizei, die man je nach politischer Ausrichtung „missbrauchen“ kann.

Nahezu täglich vollführen unsere Kolleginnen und Kollegen einen Spagat zwischen persönlicher Einstellung und den verfassungsrechtlichen Vorgaben für ihren dienstlichen Auftrag. Ob es das Begleiten eines Castortranportes ist oder der Schutz von rechtsextremen Veranstaltungen, sie haben eine Meinung dazu. Damit stecken sie in einem Dilemma.

Denn: „Es ist der Segen und das Kreuz des Rechtsstaates, dass er auch die rechtmäßig behandeln muss, die sich gegen das Gesetz vergangen, das Gesetz gebrochen haben, ob als Mörder oder Diebe, als Entführer oder Betrüger. Das Recht steht über Stimmungen, Volksmeinungen, Umfragen, Statistiken, es steht über tagespolitischer Spekulation. Das gesunde Volksempfinden hat sich in der Geschichte meistens als krank erwiesen, und nicht nur im Lande der hässlichen Deutschen.“1

Diese Zeilen stammen von Heinrich Böll. Er formulierte das vor dem Hintergrund der Terrorismusbekämpfung in den 70er Jahren. Er bezog sich damit auf die öffentliche Verfolgung von Menschen, die offen mit den vermeintlich idealistischen Zielen der damaligen Terroristen sympathisierten. An seiner Aussage hat sich bis heute nichts geändert.

Unser Rechtsstaat und damit unsere Gesellschaft muss es einfach aushalten, dass es Menschen gibt, die Positionen vertreten, für die es in weiten Teilen der Bevölkerung keinen Konsens gibt. Solange diese Menschen nicht gegen Gesetze verstoßen, wird man sie nur in einer politischen Auseinandersetzung isolieren können. Nicht mit Gewalt.

Wir fordern alle politisch Verantwortlichen auf, besonders in einer solch schwierigen Situation, zu Ihrer Polizei zu stehen und diese zu unterstützen und ihre Arbeit nicht zu erschweren.

Wir erwarten von allen, die sich mit uns gemeinsam gegen die Aktivitäten rechtsextremistischer Gruppierungen wenden, dass sie dies gewaltfrei tun und die Arbeit unserer KollegInnen nicht behindern und respektieren.

Uwe Petermann,
Landesvorsitzender


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