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Rechtsschutz

Wesentlicher Bestandteil unseres GdP-Rechtsschutzes ist die Vertretung in Disziplinarverfahren gegen Mitglieder der GdP. Unsere GdP- Disziplinarverteidiger begleiten betroffene Kolleginnen und Kollegen von der Einleitung bis zum Abschluss des Verfahrens und sichern so die Wahrung der Rechte der Betroffenen.


Ab 1. Januar 2002 gilt in Brandenburg das Landesdisziplinargesetz mit den Änderungen zum 21. September 2011.

 

Jedes Jahr führt die GdP Brandenburg Seminare für GdP-Disziplinarverteidiger durch; seit 2001 insbesondere zum neuen Landesdisziplinargesetz. Termine können im Bereich GdP-Bildungswerk nachgelesen werden.

Verantwortlich für Aus- und Fortbildung sowie Information und laufende Betreuung ist unser Kollege Michael Seidenschwanz .