09.04.2024
in Tiptop Schritten auf dem richtigen Weg
Ein Appell für mehr Gerechtigkeit und Transparenz in Brandenburgs Polizeibesoldung
Als Vorsitzende und als Mitglied der GdP Brandenburg sehe ich mich in einer Gemengelage aus Zuversicht und Ernüchterung. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2024 soll die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses vom 9. Dezember 2023 (TV-L) auf den Beamtenbereich erfolgen; selbstverständlich unter Beachtung beamtenrechtlicher Besonderheiten.
von Anita Kirsten
Das ist zum einen, das besoldungsrechtlich zu beachtende Abstandsgebot
zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen, das bei der Übernahme eines
Sockelbetrages entgegenstehen kann und zum Anderen die Kriterien des
Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Besoldung. Letzteres – so
die Auffassung der Landesregierung – wird durch das Vorziehen der
einzelnen Anpassungsschritte, begleitet von einer deutlichen Anhebung der
kindbezogenen Familienzuschläge, umgesetzt.
Wir stehen hier an einem Punkt, der nicht nur die finanzielle Zukunft
unserer Beamtinnen und Beamten prägt, sondern auch unser Vertrauen in eine
faire und transparente Politik testet.
So haben wir in unserer Stellungnahme zum Gesetzentwurf unser Bedauern
darüber ausgedrückt, dass die Gelegenheit eines frühzeitigen Dialogs
zwischen den Gewerkschaften und den Verantwortlichen im Finanzministerium
vor Einleitung des Beteiligungsverfahrens nicht wahrgenommen wurde. Ein
solcher Austausch hätte nicht nur den Grundstein für ein gemeinsames
Verständnis legen können, sondern auch den Raum für eine produktivere
Zusammenarbeit eröffnet.
Der Kern des Gesetzesvorhabens, die Anpassung unserer Bezüge, birgt Licht
und Schatten. Die geplante Anhebung um 4,76 Prozent ab Januar 2024
anstelle des Sockelbetrages von 200 € ab November desselben Jahres (so der
Tarifabschluss) signalisiert einen Fortschritt. Andererseits offenbart
sich hier eine kritische Diskrepanz: Prozentuale Erhöhungen führen dazu,
dass in den oberen Besoldungsgruppen die Erhöhungen deutlich spürbarer
sind, aber in den niedrigeren Besoldungsgruppen die Erwartungen unserer
Kolleginnen und Kollegen auf 200 € (Sockel-) Erhöhung und insgesamt eine
Erhöhung um mindestens 340 € nicht in Gänze erfüllt werden. Diese
Diskrepanz führt verständlicherweise zu spürbarem Unmut unter euch
Kolleginnen und Kollegen.
Besonders kritisch sehe ich die mangelnde Verständlichkeit bei der
Darstellung der Verfassungsmäßigkeit unserer Besoldung. Die Regierung muss
hier klarer kommunizieren, um Vertrauen und Verständnis zu fördern.
Wiederholt wird der Schwerpunkt bei der Ausgestaltung einer
verfassungskonformen Besoldung auf den Familienzuschlag gesetzt, der in
Brandenburg allein kindbezogen gewährt wird. Beamtenfamilie mit zwei
Kindern = Verfassungsmäßigkeit gewahrt. Hier fordern wir deutlich, eine
differenzierte Betrachtung, die allen Beamten, mit und ohne
Sorgepflichten, gerecht wird. Das Beispiel Sachsens mit einer monatlichen
Sonderzahlung zur Sicherstellung der Verfassungskonformität für alle
Beamten erscheint hier als vorbildliche Alternative.
Doch es gibt auch positive Aspekte zu vermerken: Die vorgesehene Erhöhung
der Stellenzulagen für Polizei, Justiz und Feuerwehr auf 200 € ab dem
zweiten Bezugsjahr ist ein deutliches Zeichen der Anerkennung von
täglichen Herausforderungen und Belastungen. Hier ist es unverständlich,
dass die Sicherheitszulage, die gleichermaßen eine Stellenzulage ist, von
einer Erhöhung unberührt bleibt. Weiterhin bleibt unsere Forderung nach
der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Sicherheitszulage unerfüllt –
ein Umstand, der nicht hinnehmbar ist. Wir haben die spürbare Erhöhung der
Polizeizulage im Rahmen der Attraktivitätsgespräche im Herbst letzten
Jahres erreicht.
Die Ungleichbehandlung bei der Sicherheitszulage für die Kolleginnen und
Kollegen beim Verfassungsschutz, hier im Besonderen auch die Abstufung
zwischen den Besoldungsgruppen, sind ebenfalls Punkte, die adressiert sind
und dringenden Handlungsbedarf nach sich ziehen. Die Arbeit ist
gleichermaßen anspruchsvoll und risikoreich, unabhängig von der
Besoldungsgruppe.
Zuletzt möchte ich die Bedeutung der Teilzeitarbeit hervorheben. Eine
Kürzung der Zulagen für Teilzeitbeschäftigte bedeutet eine
ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Unsere besonderen Anforderungen aus
dem Polizeivollzugsdienst ändern sich nicht mit der Anzahl der
Arbeitsstunden.
Die Fortsetzung der Attraktivätsgespräche, wo es im Besonderen um die
Reduzierung von Lebensarbeitszeit definierter Bereiche, um
Stundenreduzierung im Schichtdienst, um Zulagen sowie deren Ausgestaltung
sowie um monetäre als auch grundsätzliche Rahmenbedingungen in unserem
Beruf geht, werden im Frühjahr wieder aufgenommen.
Insgesamt steht der Gesetzentwurf für einen Schritt in die richtige
Richtung, doch es bedarf weiterer Verbesserungen, um eine gerechte,
transparente und zukunftsorientierte Besoldungspolitik für die Polizei in
Brandenburg zu gewährleisten. Wir stehen bereit, unseren Teil dazu
beizutragen, und hoffen auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der
Landesregierung. Denn am Ende des Tages ist es unser gemeinsames Ziel, für
Sicherheit und Gerechtigkeit in Brandenburg zu sorgen.
Anita Kirsten