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GdP Brandenburg

19.06.2024

Besoldungs- und Versorgungsanpassungen durch den Landtag beschlossen

Besoldung

Mit dem „Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2024 im Land Brandenburg“ wird das Tarifergebnis TV-L vom 9. Dezember 2023 nunmehr auch für die Beamtinnen und Beamten umgesetzt.

Die Umsetzung erfolgt mit Abweichungen, die den Besonderheiten des Beamtenrechts Rechnung tragen.
Im Einzelnen:

  •  Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 4,76 % rückwirkend zum 1. Januar 2024 (Vergleich TV-L 200 € Sockelzahlung ab 01.11.2024)
  • Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 5,54 % zum 01.07.2024 (Vergleich TV-L 5,5% ab 01.02.2025)
  • Erhöhung der Anwärtergrundbeträge zum 01.01.2024 um 100 € und um weitere 50 € ab 01.07.2024 (Vergleich TV-L 150 € zum 01.02.2025)

Darum GdP! Ohne unseren Einsatz hätte es diese Ergebnisse nicht gegeben.

Weitere Änderungen

  •  Anhebung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten an Sonn- und Feiertagen auf 4,12 € ab 1. Januar 2024 und auf 4,35 € ab 01.07.2024
  • Anhebung der Familienzuschläge zum 01.01.2024 auf 357,36 € für das erste und zweite Kind; auf 841,76 € für das dritte und weitere Kinder
  • Anhebung der Polizeizulage zum 01.08.2024 auf 200 € ab dem zweiten Bezugsjahr (nach 1 Jahr auf 100 €)
  • Erhöhung der Sicherheitszulage beim Verfassungsschutz auf 240 €
  • Einführung einer Erschwerniszulage für in der Sachbearbeitung im Bereich sexueller Missbrauch von Kindern und Kinder- und Jugendpornografie tätige Beamte ab 01.08.2024 in Höhe von 150 €
  • Zulage für Flugbegleiter bei ausländerrechtlichen Rückführungen in Höhe von 70 € (innereuropäisch) bzw. 110 € (außereuropäisch)
  • Auch wurden die besoldungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des Fahrradleasings (Jobbike) geschaffen.