18.11.2025
Besoldung in Berlin überwiegend verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heute veröffentlicheten Beschluss die Besoldung in Berlin in den Jahren von 2008 bis 2020 für überwiegend verfassungswidrig erklärt.
Neu bei dieser Entscheidung ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Prüfkriterien vereinfacht hat. So soll der einzelne Beamte in die Lage versetzt werden, selbst die Rechtmäßigkeit der eigenen Besoldung zu prüfen und bei Verdacht auf eine nicht verfassungskonforme Besoldung vor einem Verwaltungsgericht seine Ansprüche geltend zu machen.
Dem - nicht zum Streik berechtigten - Beamten müsse mit dem gerichtlichen Rechtsschutz ein wirksames Mittel zur Verfügung gestellt werden, um sein Recht auf eine amtsangemessene Besoldung durchzusetzen.
Auch soll durch die Befähigung der Verwaltungsgerichte zur Besoldungsüberprüfung einer Blockade des Verfassungsgerichts entgegengewirkt werden. Bisher musste jede Besoldungsstufe jeder Besoldungsordnung für jedes Jahr durch das oberste Verfassungsgericht überprüft werden. Dies lässt auf eine enorme Verkürzung der Verfahren hoffen.
Erst in der vergangenen Woche haben wir im Rahmen der Attraktivitätsgespräche mit der Landesregierung eine Prozessvereinbarung getroffen. Diese besagt, dass wir nach einer Entscheidung des BVerfG zur Besoldung in Brandenburg in einen Austausch treten. Gegenstand soll die Analyse der Urteilsgründe und deren Bedeutung für das Brandenburger Besoldungsrecht aus Sicht der Beteiligten sein. Diese Vereinbarung ist insoweit bedeutend, da die bisherige Verfahrensweise im Land darin bestand, dass die Landesregierung die Gewerkschaften lediglich im Rahmen des im Beamtengesetz verankerten Beteiligungsverfahrens quasi nur informiert.
Auch wenn die heutige Entscheidung zur Berliner Besoldung gefällt wurde, so hat das Bundesverfassungsgericht klare Hinweise in Richtung der Länder gegeben. Daher werden wir die Landesregierung auffordern, die vereinbarten Gespräche aufzunehmen.
Wichtig ist, dass weiterhin der Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung besteht. Denkt bitte an euren Widerspruch für das aktuelle Jahr.
