21.04.2026
Finger weg vom Versorgungsfonds
Das verfassungswidrige Handeln der Brandenburger Landesregierungen kann nicht mit einem Griff in den Versorgungsfonds ausgeglichen werden
Laut Presseberichten denkt Finanzminister Daniel Keller darüber nach, Finanzmittel
aus dem Versorgungsfonds zu entnehmen. Diese Überlegung hatten bereits auch einige seiner Vorgänger angestellt, zuletzt Finanzminister Crumbach im März 2025.
Dieses Vorhaben ist gesetzeswidrig und wird daher von der GdP Brandenburg entschieden abgelehnt.
Das Land ist in der Pflicht, für die Versorgung seiner Beamtenschaft einzustehen. Hierfür wurde unter anderem per Gesetz vom 19. Dezember 2008 der Versorgungsfonds des Landes Brandenburg errichtet. Dieser Fonds wurde als Vorsorge für zu erwartende zunehmende Versorgungsbelastungen künftiger Haushalte und auch als Beitrag zur Generationengerechtigkeit gebildet. In diesen flossen die Vermögenswerte des zum 31.12.2017 aufgelösten Sondervermögens „Versorgungsrücklage“ ein. Diese Versorgungsrücklage wurde durch Kürzungen bei Besoldungs- und Versorgungsanpassungen und durch Senkung der Versorgungsausgaben (Verminderung von Versorgungsansprüchen) durch die Beamtinnen und Beamten zum großen Teil selbst finanziert.
Zusagen des Landes gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten – verankert in Gesetzen und beamtenrechtlichen Grundsätzen – müssen zuverlässig eingehalten werden. Schließlich haben die Beamtinnen und Beamten noch vor wenigen Jahren durch persönlichen Verzicht auf Besoldung und Versorgung für das finanzielle Fundament des Versorgungsfonds gesorgt.
Wolfgang Frick, Landesseniorenvorsitzender der GdP Brandenburg: „Wir fordern die Landesregierung und den Finanzminister auf, den Versorgungsfonds unangetastet zu lassen und sich verfassungs- und gesetzeskonform zu verhalten. Vielleicht hilft ein Blick in das Gesetz zur Entrichtung des Sondervermögens. Hier ist zu entnehmen, dass die Mittel aus dem Sondervermögen zweckgebunden zur Finanzierung von Versorgungsaufwendungen des Landes genutzt werden müssen für Beamtinnen und Beamte, die ab dem 01.01.2010 in den Landesdienst neu eingestellt oder versetzt wurden.
Wir erwarten, dass die Mittel des Fonds nicht zweckentfremdet verwendet werden – auch als Zeichen der Anerkennung der Leistung der Beatimmen und Beamten des Landes Brandenburg.
