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GdP Brandenburg

05.05.2026

GdP fordert bessere Absicherung und modernes Einsatzrecht

Pressemitteilung

Zum Urteil im Fall des in Lauchhammer getöteten Kollegen

Anlässlich des heutigen Urteils im Fall des in Lauchhammer getöteten Kollegen betont die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Brandenburg, dass neben der strafrechtlichen Aufarbeitung auch die Rahmenbedingungen für Polizistinnen und Polizisten in den Fokus rücken müssen.

Der tragische Fall zeigt, welchen erheblichen Risiken Einsatzkräfte täglich ausgesetzt sind. Aus Sicht der GdP besteht deshalb dringender Handlungsbedarf bei den Dienstunfall- und Hinterbliebenenregelungen in Brandenburg – sowie beim rechtlichen Rahmen moderner Polizeiarbeit.

Reform der Hinterbliebenenversorgung

Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung spiegeln die gesellschaftliche Realität vieler Polizeibeschäftigter nicht mehr ausreichend wider. Eine wachsende Zahl von Kolleginnen und Kollegen lebt in stabilen, auf Dauer angelegten Partnerschaften – häufig mit gemeinsamen Kindern –, ohne verheiratet zu sein.

Im Ernstfall bleiben diese Lebenspartnerinnen und Lebenspartner jedoch ohne ausreichende Absicherung. Die GdP fordert deshalb nachdrücklich, dass dauerhaft angelegte Lebensgemeinschaften in die Hinterbliebenenversorgung einbezogen werden.

Anerkennung von posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) als Dienstunfall

Polizeiarbeit bringt regelmäßig extreme psychische Belastungen mit sich. Kolleginnen und Kollegen werden im Laufe ihrer Dienstjahre mit schweren Verkehrsunfällen, Tötungsdelikten, Suiziden, Gewalt, Missbrauch und Tötung von Kindern, Schusslagen und auch mit dem Tod von Kolleginnen und Kollegen konfrontiert.

In vielen Fällen ist es nicht ein einzelnes Ereignis, das zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt, sondern die Summe traumatischer Erlebnisse. Dennoch scheitert die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) derzeit regelmäßig daran, dass kein klarer Bezug zu einem abgrenzbaren Einzelereignis hergestellt werden kann.

Die GdP verweist hier auf das Beispiel Berlin: Dort wurde das Dienstunfallrecht bereits modernisiert, sodass auch kumulative Traumatisierungen als Folge der Polizeiarbeit berücksichtigt werden können. Brandenburg muss diesem Beispiel folgen und seine Regelungen den realen Belastungen im Polizeidienst anpassen.

Datenschutz mit Augenmaß – moderne Instrumente für die Polizei

Zudem sieht die GdP dringenden Handlungsbedarf beim rechtlichen Umgang mit modernen Fahndungsinstrumenten. Es braucht ein Umdenken in Politik und Polizei hin zu einem Datenschutz mit Maß. Der Auftrag der Polizei ist es, Menschen zu schützen – Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Einsatzkräfte – nicht Daten.

Moderne Personen-Identifikationssysteme wie das in Sachsen eingesetzte System PerIS sind dabei deutlich effektiver und zielgerichteter als etwa das automatisierte Kennzeichenlesesystem KESY in Brandenburg. Solche Technologien ermöglichen eine effektivere und effizientere Bekämpfung insbesondere der schweren grenzüberschreitenden Eigentumskriminalität – und können im besten Fall sogar dazu beitragen, gefährliche Einsatzlagen und tragische Entwicklungen zu verhindern.

Klare Forderung an die Politik

Die GdP fordert die Landespolitik auf, notwendige Reformen zügig umzusetzen. Wer täglich für die Sicherheit der Gesellschaft sorgt, braucht auch im Ernstfall verlässliche Absicherung.