21.06.2026
Rentendebatte:
Polizeialltag verdient Respekt – Altersversorgung sicher gestalten
Der Alltag von Polizistinnen und Polizisten ist geprägt von hoher Verantwortung, körperlicher und psychischer Belastung sowie einem stetig steigenden Gefährdungsrisiko. Schichtdienst, Einsätze unter Zeitdruck und die direkte Konfrontation mit gesellschaftlichen Konflikten gehören zum täglichen Berufsbild.
Vor diesem Hintergrund fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine ausgewogene und verlässliche Altersabsicherung für alle Beschäftigten in den Sicherheitsbehörden. „Wer Tag für Tag für Sicherheit sorgt, muss sich auch im Alter auf Sicherheit verlassen können“, erklärt der Bundesvorsitzende der GdP, Jochen Kopelke.
Ziel der GdP ist eine gleichwertige und gerechte, rechtskonforme Altersversorgung für alle, die in Sicherheitsbehörden arbeiten und Dienst verrichten.
Belastungen im Polizeidienst bleiben hoch
Polizeibeamtinnen und -beamte leisten über Jahrzehnte hinweg anspruchsvolle Arbeit unter besonderen Bedingungen. Neben Schicht- und Wechseldienst kommen physische Belastungen und psychische Herausforderungen hinzu. Das Risiko von Dienstunfähigkeit ist nachweislich höher als in vielen anderen Berufen. Gleichzeitig stehen Tarifbeschäftigte in der Polizei – etwa in Leitstellen, Verwaltung und IT – unter wachsendem Arbeitsdruck. Verwaltungsbeamte sichern die notwendigen Polizeiabläufe und stabilisieren den regulären Dienst. Auch hier führen Verdichtung der Arbeit und flexible Einsatzzeiten zu spürbaren Belastungen, die in der öffentlichen Debatte oft zu wenig Beachtung finden und politisch ungerecht verallgemeinert werden.
Altersversorgung: Unterschiedliche Systeme, gemeinsame Herausforderungen
Die Altersabsicherung im Polizeibereich basiert auf zwei unterschiedlichen Systemen: Beamtenversorgung (Pension): getragen vom Alimentationsprinzip mit lebenslanger Fürsorgepflicht des Staates. Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) + Betriebsrente (VBL) für Tarifbeschäftigte. Beide Systeme verfolgen das Ziel einer verlässlichen Absicherung, unterscheiden sich aber grundlegend in Finanzierung und Struktur. Während Beamte keine Beiträge zahlen, sind sie zugleich durch niedrigere Nettobesoldung und besondere dienstliche Bindungen belastet und Pflichten unterworfen. Zugleich ist festzustellen, dass sowohl Renten als auch Pensionen in den vergangenen Jahrzehnten spürbaren Einschnitten unterlagen. So wurde etwa der Versorgungshöchstsatz für Beamte reduziert und das Rentenniveau insgesamt abgesenkt. Diese Entwicklung besorgt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sehr.
Niedrige Renten und sinkende Versorgung als gesamtgesellschaftliches Problem
Die Diskussion um niedrige Renten betrifft nicht nur einzelne Berufsgruppen, sondern den gesamten öffentlichen Dienst. Das Rentenniveau ist in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gesunken, während gleichzeitig das tatsächliche Renteneintrittsalter gestiegen ist. „Wir erleben, dass viele Kolleginnen und Kollegen – egal ob im Beamtenverhältnis oder tarifbeschäftigt – sich zunehmend Sorgen um ihre Altersabsicherung machen. Das dürfen wir nicht ignorieren. Die getriebene, ungerechte und spaltende Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung ist ein Tiefschlag für uns in den Sicherheitsbehörden“, kritisiert Kopelke.
Verantwortung des Staates: Besonderen Dienst anerkennen
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat (Dienstherren), Beamtinnen und Beamten eine angemessene Versorgung zu garantieren. Dieses sogenannte Alimentationsprinzip ist eng mit der Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates verbunden. Die Innenministerinnen und Innenminister verlagern immer mehr hoheitliche Tätigkeiten auf Tarifbeschäftigte in der Polizei und in den Sicherheitsbehörden. Sowohl Ermittlungsvorgänge, als auch Ermittlungsunterstützung werden zunehmend von Vollzugsbeamten auf Tarifbeschäftigte verschoben und von der Justiz akzeptiert. Ziel der GdP ist eine gleichwertige und gerechte rechtskonforme Altersversorgung für alle, die in Sicherheitsbehörden arbeiten und Dienst verrichten.
GdP fordert ausgewogene Reformen und Stärkung der Menschen in Sicherheitsbehörden
Die GdP setzt sich für eine sachliche und ausgewogene Debatte ein und fordert:
- Stabilisierung des Rentenniveaus und Stärkung der gesetzlichen Rente,
- keine weiteren Kürzungen bei Pensionen,
- bessere Anerkennung von Belastungen, insbesondere Schichtdienste,
- flexible Übergänge in den Ruhestand ohne unfaire Abschläge,
- Stärkung der Polizeiarbeit durch den gezielten Einsatz von Tarifbeschäftigten,
- Stärkung der Betriebsrente (VBL) für Tarifbeschäftigte.
Polizeiberuf attraktiv halten
Eine verlässliche Altersversorgung ist ein entscheidender Faktor für die Attraktivität des Polizeiberufs. Nachwuchsgewinnung und langfristige Bindung von Fachkräften hängen maßgeblich davon ab, ob der Staat seiner Verantwortung und Fürsorgepflicht gerecht wird.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist besorgt um ausreichend Nachwuchs in den Sicherheitsbehörden. Immer häufiger brechen Polizistinnen und Polizisten die Ausbildung ab, quittieren den Dienst und wechseln in die Wirtschaft. Auch der Umstand, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ihre Dienstherren nicht einfach wechseln können, sondern strengen, langjährigen Tauschregeln unterliegen, erschwert das Wechseln der Arbeitgeber.
Tarifbeschäftigte müssen kündigen, um zur Kommune, dem Landes- oder Bundesdienst zu wechseln. „Die Polizei benötigt verlässliche Perspektiven – im Einsatz, in der Fürsorge der Dienstherren und im Ruhestand. Wer heute Sicherheit garantiert, darf morgen nicht in Unsicherheit leben“, so Kopelke abschließend.
Wir erleben, dass viele Kolleginnen und Kollegen – egal ob im Beamtenverhältnis oder tarifbeschäftigt – sich zunehmend Sorgen um ihre Altersabsicherung machen. Das dürfen wir nicht ignorieren. Die getriebene, ungerechte und spaltende Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung ist ein Tiefschlag für uns in den Sicherheitsbehörden.“GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke
