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Spitzengespräch 1.7.2026 | © GdP Brandenburg
GdP Brandenburg

30.06.2026

Historischer Schritt bei der Besoldung
GdP: 41- Stundenwoche bleibt Streitpunkt 

Landespolitik Besoldung

Anita Kirsten, Landesvorsitzende der GdP Brandenburg:
„Die verfassungskonforme Besoldung ist überfällig und ein wichtiges Signal an alle Beamtinnen und Beamten. Unsere Kolleginnen und Kollegen tragen jeden Tag Verantwortung für das Funktionieren unseres Staates und sorgen rund um die Uhr für die Sicherheit der Menschen in Brandenburg. Dass Brandenburg diesen Schritt jetzt als erstes Bundesland geht, ist ein starkes Zeichen und ein Erfolg, für den wir als Gewerkschaft viele Jahre gekämpft haben.“

Jahrelanger gewerkschaftlicher Einsatz zahlt sich aus: Brandenburg wird als erstes Bundesland die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent umsetzen und die Besoldung verfassungskonform ausgestalten. Die GdP Brandenburg hat gemeinsam mit GEW, ver.di und IG BAU in den beamtenpolitischen Spitzengesprächen mit der Landesregierung hierfür einen entscheidenden Durchbruch erzielt. Die Zusage ist das Ergebnis jahrelanger gewerkschaftlicher Arbeit. Durch die konsequente Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen bei der Einlegung von Widersprüchen konnte der notwendige Druck auf Politik und Verwaltung aufgebaut werden.

Verfassungskonforme Besoldung kommt

Die Landesregierung hat zugesagt, die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. Januar 2026 an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen.

Damit beschreitet Brandenburg bundesweit Neuland. Die GdP erwartet eine Besoldungsverbesserung im zweistelligen Prozentbereich. Ein vergleichbarer Schritt wurde bislang weder vom Bund noch von einem anderen Bundesland umgesetzt.

Positiv bewertet die GdP außerdem, dass die Gewerkschaften künftig im Begleitgremium zur jährlichen Besoldungsanpassung vertreten sein werden. Zusammen mit einer transparenten Berechnungsgrundlage stärkt dies das Vertrauen in ein verlässliches und nachvollziehbares Besoldungssystem.

41-Stunden-Woche bleibt Streitpunkt

Trotz dieses wichtigen Erfolges bleibt aus Sicht der GdP ein zentraler Streitpunkt bestehen: die geplante Anhebung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit.

Anita Kirsten:

"Der Zeitpunkt, über eine 41-Stunden-Woche zu verhandeln, ist mehr als unglücklich gewählt. Die Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils muss bedingungslos erfolgen. Unsere Kolleginnen und Kollegen bekommen das Gefühl vermittelt, sie würden zu wenig leisten. Dabei schieben viele seit Jahren zwei- und dreistellige Überstunden vor sich her, arbeiten weit über ihre Belastungsgrenze hinaus und ersetzen täglich fehlendes Personal."

"Wer bei 36 Grad mit bis zu 15 Kilogramm Schutzausrüstung für die Sicherheit unseres Landes im Einsatz steht, hat das Signal 'Ihr müsst noch mehr leisten' nicht verdient. Wir erkennen die schwierige Haushaltslage an. Aber wir erwarten eine ehrliche Evaluation, ob diese Maßnahme tatsächlich den gewünschten Spareffekt bringt.“

Die angekündigte Evaluation muss deshalb offen und ergebnisorientiert erfolgen. Entscheidend wird sein, ob die erhofften Einsparungen tatsächlich eintreten oder ob zusätzliche Belastungen, steigende Krankenstände und sinkende Attraktivität des öffentlichen Dienstes am Ende einen höheren Preis haben.

Wichtige Verbesserungen erreicht

Im Ergebnis der Verhandlungen wurde vereinbart:

  • Einführung der 41-Stunden-Woche erst ab 1. März 2027
  • Befristung bis 31. Juli 2032
  • Ausnahmen für Beschäftigte im Schicht- und Wechselschichtdienst sowie weiteren besonders belasteten Bereichen

Die GdP wird die Umsetzung dieser Regelungen kritisch begleiten.

Handlungsbedarf bleibt

Aus Sicht der GdP werden die besonderen Belastungen von Beschäftigten mit unregelmäßigen Dienstzeiten – insbesondere in der Bereitschaftspolizei, der Fahndung, der Kriminalpolizei und weiteren Einsatzbereichen – weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt.

Fazit

Mit der verfassungskonformen Besoldung ist ein historischer Durchbruch gelungen. Brandenburg setzt als erstes Bundesland die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent um und schafft damit ein Stück Vertrauen zurück.

Für die GdP ist aber ebenso klar: Mit der Besoldung endet die Debatte nicht. Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit. Wir werden genau darauf achten, dass aus einer befristeten Haushaltsmaßnahme keine dauerhafte Mehrbelastung der Beschäftigten wird. Die GdP Brandenburg wird sich weiterhin mit Nachdruck für faire Arbeitsbedingungen, eine angemessene Besoldung und die Anerkennung besonderer Belastungen einsetzen.

Weitere Informationen

FAQ Besoldung 1 | © GdP Brandenburg
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FAQ Besoldung 2 | © GdP Brandenburg
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