05.08.2026
Mitgliederinfo: Flexirente und Aktivrente
Wissen sichern - Fachkräfte länger binden
Die Polizei Brandenburg steht vor der Herausforderung, erfahrene Fachkräfte möglichst lange für die Organisation zu erhalten. Gleichzeitig wünschen sich viele Beschäftigte gegen Ende ihres Erwerbslebens mehr zeitliche Flexibilität und einen gleitenden Übergang in den Ruhestand.
Die Modelle Flexirente und Aktivrente ermöglichen unterschiedliche Wege, um dieses Ziel zu erreichen, verfolgen dabei jedoch denselben strategischen Ansatz: Erhalt von Erfahrungswissen und Fachexpertise, Sicherung von Wissenstransfer, höhere Attraktivität längerer Erwerbstätigkeit, flexible Arbeitszeitgestaltung sowie Vermeidung unnötiger Wissensverluste durch vollständiges Ausscheiden erfahrener Beschäftigter.
Während die Flexirente den gleitenden Übergang vor Eintritt in die Altersrente ermöglicht, eröffnet die Aktivrente eine freiwillige Weiterbeschäftigung nach Eintritt in den Ruhestand. Damit ergänzen sich beide Modelle zu einem ganzheitlichen Personal- und Wissensmanagementansatz.
Flexirente |
Aktivrente |
| Wissenserhalt vor endgültigem Renteneintritt | Wissenserhalt nach Ruhestandseintritt |
| Arbeitnehmer(AN)/Tarifbeschäftigte (TB) bleibt Arbeitnehmer | Beamte oder Arbeitnehmer treten in Ruhestand und werden Arbeitnehmer |
| Teilrente + Arbeit | Vollrente/Pension + Arbeit |
| Gleitender Übergang in den Ruhestand | Rückkehr aus dem Ruhestand |
| Nur für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung | Für Ruhestandsbeamte und Altersrentner grundsätzlich gleichermaßen möglich |
| Finanzierung aus erworbenen Rentenansprüchen durch AN | Finanzierung durch bestehende Altersrente bzw. Beamtenversorgung durch Dienststelle |
| Arbeitgeber hat keinen Einfluss auf die Beantragung | Weiterbeschäftigung setzt Zustimmung beider Seiten voraus |
| Beamte können die Flexirente grundsätzlich nicht nutzen | TB und Beamte können die Aktivrente grundsätzlich nutzen |
Was häufig missverstanden wird: Weder Flexirente noch Aktivrente sind eigene Rentenarten
Sowohl die Flexirente als auch die Aktivrente werden häufig als „neue Rentenmodelle“ oder sogar als „neue Rentenarten“ verstanden. Das ist rechtlich nicht zutreffend.
Flexirente: Kein neuer Rentenanspruch
Die Flexirente ist keine eigene Rentenart. Sie beschreibt lediglich die Möglichkeit, bereits vorhandene Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung flexibler zu nutzen. Nur Langjährig Versicherte können eine Altersrente nach 35 bzw. 45 Beitragsjahren teilweise vorzeitig beziehen und gleichzeitig weiterarbeiten. Die Teil-Rentenzahlung erfolgt dabei aus den zuvor durch vom Beitragszahlenden selbst erworbenen Rentenansprüchen. Die Flexirente ist somit ein flexibles Inanspruchnahmemodell der gesetzlichen Teil-Rente.
Vereinfacht gesagt: Die Flexirente schafft keine neue Rente. Sie ermöglicht lediglich, einen Teil der bereits erarbeiteten vorzeitigen Altersrente früher und flexibler mit einer weiteren Berufstätigkeit zu kombinieren.
Aktivrente: Keine neue Rente
Auch die Aktivrente ist keine Rentenart. Die Aktivrente ist vielmehr eine steuerliche Begünstigung für Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Pensionäre/Rentner) freiwillig weiterarbeiten. Sie erhalten keine zusätzliche Rente, sondern profitieren von einem besonderen Steuerfreibetrag auf ihr Arbeitseinkommen bis max. 2000 Euro. Die bestehende Rente oder Pension bleibt davon grundsätzlich unberührt.
Vereinfacht gesagt: Die Aktivrente zahlt keine zusätzliche Rente. Sie sorgt lediglich dafür, dass ein Teil des Arbeitseinkommens trotz Renten- oder Pensionsbezug steuerlich begünstigt wird.
Vergleich der Wissensträgergruppen
Der Erhalt von Fachwissen ist keine Frage des Status (Beamter oder Tarifbeschäftigter), sondern der vorhandenen Expertise. In zahlreichen Bereichen der Polizei Brandenburg verfügen Tarifbeschäftigte über hochspezialisiertes Wissen, dessen Verlust ebenso schwer wiegen kann wie der Verlust langjähriger Beamtinnen und Beamter. Beide Beschäftigtengruppen leisten daher einen wesentlichen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Organisation.
Die Flexirente und die Aktivrente sind deshalb als Instrumente zur Bindung erfahrener Wissensträger zu verstehen. Sie schaffen Anreize, länger für die Polizei Brandenburg tätig zu bleiben, ohne dauerhaft an klassische Vollzeitmodelle gebunden zu sein.
Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels und möglicher zukünftiger Veränderungen im Renten- und Versorgungssystem gewinnen flexible Übergangsmodelle zunehmend an Bedeutung. Sie ermöglichen Beschäftigten mehr individuelle Freiheit und tragen gleichzeitig dazu bei, wertvolles Erfahrungs- und Fachwissen länger in der Organisation zu halten.
Gemeinsame Ziele und Vorteile
Flexirente und Aktivrente schaffen eine Win-Win-Situation für Beschäftigte, Organisation und Landeshaushalt. Beide Modelle tragen dazu bei, Wissen zu sichern, Fachkräfte länger zu binden und den Herausforderungen des Fachkräftemangels wirksam zu begegnen.
Nutzen für die Polizei Brandenburg
- Fachkräfte länger an die Organisation binden
- Erfahrungswissen, Fachexpertise und Netzwerke erhalten
- Wissenstransfer und Nachwuchsbegleitung stärken
- Personelle Engpässe und Fachkräftemangel abmildern
- Flexible Einsatz- und Arbeitszeitmodelle für erfahrene Beschäftigte nutzen
Nutzen für die Beschäftigten
- Flexibler und selbstbestimmter Übergang in den Ruhestand
- Finanzielle Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit
- Reduzierung der Arbeitszeit bei gleichzeitiger finanzieller Absicherung
- Mehr Vereinbarkeit von Beruf, Gesundheit, Familie und Privatleben
- Möglichkeit, die eigene Expertise weiterhin sinnvoll einzubringen
Nutzen für den Landeshaushalt
- Längere Nutzung vorhandener Fachkompetenz
- Vermeidung von Wissensverlusten und zusätzlichem Einarbeitungsaufwand
- Effizientere Nutzung vorhandener Personalressourcen
- Bei der Aktivrente zusätzliche Entlastung des Haushaltstitels Besoldung aufgrund des Wechsels von aktiver Vollzeitbeschäftigung zum Haushaltstitel Versorgung und bedarfsgerechter Teilzeitbeschäftigung
- Bei Flexirente: Entlastung der Haushaltstitel Entgelte der Arbeitnehmer und Anteile an der SV durch Arbeitszeitreduzierungen
Für weitere Fragen ist unsere stellvertretende Landesvorsitzende Tarif Dorit Döveling wie folgt erreichbar:
