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14.10.2026

Unserer langjähriger Einsatz zeigt Wirkung - Endlich wird in Brandenburg amtsangemessen besoldet

Amtsangemessene Besoldung Besoldung

Mit der gestern im Landtag beschlossenen Besoldungsreform wird Brandenburg nun die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts rückwirkend zum 1. Januar 2026 umsetzen und seine Beamtinnen und Beamte verfassungskonform besolden.

Für die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Brandenburg ist dies bedeutender Erfolg. Über viele Jahre haben wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern für die verfassungskonforme Besoldung gekämpft, auf Missstände hingewiesen und gegenüber der Landesregierung konsequent Druck gemacht.
 
Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern, Stellungnahmen, regelmäßige Aufrufe zu tausenden Widersprüchen, Protestaktionen und Demonstrationen haben dazu beigetragen, den Handlungsdruck aufrechtzuerhalten.

Denn klar ist: Wer die Verfassung schützt, der muss auch verfassungsgemäß besoldet werden!

Nach der gestrigen Abstimmung im Landtag hat das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz dank der Stimmen von CDU und SPD die letzte Hürde genommen. Die rückwirkende Auszahlung ab dem 01.01.2026 soll mit den Dezember Bezügen erfolgen.
 
Auch in Zukunft soll die Verfassungsmäßigkeit jährlich überprüft und die Besoldung und Versorgung entsprechend angepasst werden. In dem dazu vereinbarten Begleitgremium werden auch die Gewerkschaften vertreten sein.
 
Widersprüche werden 2027 Thema   
 
Der erste Schritt, der nun gemacht wurde, betrifft die aktuelle und zukünftige Besoldung. Trotzdem liegen noch über 200.000 Widersprüche bei der ZBB. Finanzminister Keller hat zugesagt, im kommenden Jahr mit den Gewerkschaften Gespräche zu einem Korrekturgesetz zu führen.

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