28.10.2026
FAQs Verfassungskonforme Besoldung
Ihr fragt - wir antworten!
Ab wann gilt die verfassungskonforme Besoldung?
Die erhöhten Besoldungstabellen werden rückwirkend zum 01.01.2026 angehoben. Das sind je nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe 13 bis 18 % (B 11-23 %)
Muss ich für 2026 wieder einen Widerspruch einlegen?
Nein, der Landtag Brandenburg hat am 14. Oktober 2026 das neue „Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften 2026“ verabschiedet. Damit ist das Einlegen eines Widerspruchs nicht mehr notwendig.
Wann bekomme ich die Nachzahlung?
Im Dezember 2026 werden die erhöhten Bezüge und die Nachzahlung für Januar bis November 2026 ausgezahlt.
Warum sind die Erhöhungen zwischen den Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen unterschiedlich?
Über viele Jahre wurden Sockelbeträge aus dem Ergebnis des TV-L inhaltsgleich auf die Besoldung übertragen. Damit wurde die Besoldungstabelle gestaucht und die verfassungsmäßig notwendigen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen haben sich enorm verringert. Mit der Neustrukturierung der Besoldungstabelle wurden die vom Verfassungsgericht vorgegebenen Maßstäbe zur Beamtenbesoldung wieder hergestellt.
Gelten die neuen Tabellen auch für Versorgungsempfänger?
Ja, die neustrukturierten Besoldungstabellen sind Grundlage für die Berechnung der Versorgung. Das gilt auch für Bestandspensionärinnen und -pensionäre.
Was ist mit Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern?
Das Bundesverfassungsgericht hat keine Vorgaben zur Höhe der Anwärterbezüge gemacht. Sie sind nicht Bestandteil der Neustrukturierung der Besoldung. Für unsere Anwärterinnen und Anwärter wird das Ergebnis des TV-L 1:1 übernommen. Die Bezüge werden rückwirkend zum 01.04.2026 um 60 €, zum 01.03.2027 um 60 € und zum 01.01.2028 um 30 € erhöht.
Ist die Übertragung des Tarifergebnisses in der Besoldungserhöhung enthalten?
Mit der Absicht, die Besoldung zukünftig jedes Jahr an die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung im Land Brandenburg anzupassen, wird Besoldung und Tarif ein stückweit entkoppelt. Die Erhöhungen in den polizeirelevanten Besoldungsgruppen fallen für das Jahr 2026 mehr als doppelt so hoch aus wie das Tarifergebnis insgesamt.
Wann und wie erfolgen zukünftig Besoldungserhöhungen?
Die Besoldung soll jedes Jahr an die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung in Brandenburg angepasst werden. Grundlage für die Anpassung bilden Vergleiche zu Tariflohnindex, Nominallohnindex und Verbraucherpreisindex.
Wie wird sichergestellt, dass meine Besoldung verfassungsgemäß bleibt?
Wir haben uns mit der Landesregierung darauf verständigt, dass es ein Begleitgremium geben wird, dass jeweils im ersten Quartal anhand der Indexwerte eine Empfehlung zur Besoldungsanpassung erarbeiten wird. Die Gewerkschaften, darunter die GdP, werden in diesem Gremium einen festen Platz haben.
Kann meine Besoldung bei negativer Lohnentwicklung gekürzt werden?
Nein. In den Verhandlungen wurde vereinbart, dass eine Negativentwicklung des Nominallohnindex keine Kürzung der Besoldung und Versorgung nach sich zieht. Negative Entwicklungen werden aber mit zukünftigen Anpassungen verrechnet.
Wann werden die Widersprüche bearbeitet?
Für 2027 hat Finanzminister Keller Verhandlungen mit den Gewerkschaften zu einem Korrekturgesetz zugesagt. Die Widersprüche gegen eine nicht amtsangemessene Besoldung werden aufgrund weitreichender beamtenrechtlicher Änderungen im Jahr 2022 in zwei Schritten bearbeitet. Zunächst werden die Widersprüche der Jahre 2004 – 2022 angefasst. Für 2027 wird mit weiteren Urteilen des BVerfG gerechnet, die sich mit den besoldungsrechtlichen Änderungen ab 2022 befassen.
Hat es Auswirkungen auf meine Pension, wenn Geld zur Finanzierung der Besoldungserhöhung aus dem Versorgungsfonds entnommen wird?
Nein. Pensionen werden aus dem laufenden Haushalt bezahlt.
Solltet Ihr weitere Fragen zum Thema Besoldung haben, dann schreibt und gerne über das weiter unten aufgeführte Kontaktformular.
