jumpToMain
© Ingo Bartussek, stock.adobe
Ingo Bartussek, stock.adobe

05.10.2026

GdP fordert pauschale Auskunftssperre im Bundesmeldegesetz

Innenpolitik Innere Sicherheit Sicherheitspolitik

Die Bedrohungslage für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und insbesondere für die Beamtinnen und Beamten der Sicherheitsbehörden hat sich in den vergangenen Jahren drastisch verschärft. Ob im Zuge politisch motivierter Kriminalität, durch die organisierte Clan-Kriminalität oder die zunehmende Aggression im alltäglichen Dienstbetrieb – die Privatsphäre von Einsatzkräften gerät immer häufiger ins Visier von Straftätern. Um Beamtinnen und Beamte, aber ausdrücklich auch ihre Angehörigen sowie im Ruhestand befindliche Kolleginnen und Kollegen effektiv vor Nachstellungen, Bedrohungen und dem sogenannten „Doxing“ zu schützen, fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine grundlegende Reform des Bundesmeldegesetzes (BMG). Der Kern unserer Forderung: Die Einführung einer unbürokratischen, pauschalen Auskunftssperre allein aufgrund der Zugehörigkeit zu einer gefährdeten Berufsgruppe. Das aktuelle Verfahren nach § 51 BMG erweist sich in der Praxis als untauglich und stellt für die Betroffenen eine unzumutbare bürokratische Hürde dar. 

Derzeit müssen Polizistinnen und Polizisten im Einzelfall eine konkrete, individuelle Gefährdung gegenüber den Meldebehörden glaubhaft machen und langwierig nachweisen. Dieses Vorgehen verkennt jedoch die Realität des modernen Polizeidienstes.Gefährdungen entstehen oft sekundenschnell im Einsatz und lassen sich im Vorfeld kaum lückenlos dokumentieren. Zudem führt die dezentrale Zuständigkeit der kommunalen Behörden zu einem Flickenteppich ungleicher Entscheidungspraxis und teilweise sogar zu einer Erhebung von Bearbeitungsgebühren für den eigenen Schutz. Das ist ein unhaltbarer Zustand, den der Gesetzgeber dringend korrigieren muss. Die GdP plädiert daher in ihrer offiziellen Stellungnahme für einen Paradigmenwechsel im Melderecht, der drei zentrale Dimensionen des Schutzes umfassen muss:  

  • Pauschaler Berufsschutz statt Einzelfallprüfung: Für Angehörige der Polizei, des Zolls, der Verfassungsschutzämter sowie für die Beschäftigten im Justizvollzug und der uniformierten Ordnungsämter muss bei der Übermittlung von Meldedaten eine pauschale Sperre ohne Einzelfallprüfung eingerichtet werden.   
  • Einbindung der Familien und Angehörigen: Ein effektiver Schutz der Einsatzkräfte funktioniert nur, wenn auch ihr direktes privates Umfeld sicher ist. Kriminelle suchen oft den Weg des geringsten Widerstands und versuchen, über Ehepartner, Lebensgefährten oder im selben Haushalt lebende Kinder Druck aufzubauen. Daher fordert die GdP, dass sich die gesetzliche Schutzwirkung und die pauschale Auskunftssperre zwingend und automatisch auf die Familienmitglieder erstrecken müssen.  
  • Schutz endet nicht mit dem Dienstzeitende: Auch ehemalige Beschäftigte, Pensionärinnen und Pensionäre sowie Seniorinnen und Senioren der Sicherheitsbehörden dürfen nach dem Eintritt in den Ruhestand nicht schutzlos gestellt werden. Racheakte oder Nachstellungen aus alten Ermittlungsverfahren oder Einsätzen verjähren im Kopf von Straftätern oft nicht. Die pauschale Auskunftssperre muss daher für ehemalige Kolleginnen und Kollegen über das Dienstzeitende hinaus nahtlos fortbestehen, um einen dauerhaften und verdienten Schutz im Ruhestand zu gewährleisten.   Der Schutz derer, die täglich oder über ein ganzes Berufsleben hinweg ihren Kopf für unsere Sicherheit hingehalten haben, darf nicht von bürokratischen Einzelfallprüfungen abhängen. Nur durch diese proaktiven und umfassenden Schutzmaßnahmen kann verhindert werden, dass Kriminelle über einfache Melderegisteranfragen den Konflikt von der Straße in das private Wohnzimmer der Beamtinnen und Beamten tragen.
Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP)
zum Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes