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05.08.2024

BMF und GZD irren über die Rolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Finanzkriminalität Personalrat

Die FKS muss vielmehr und stärker als polizeiliches Instrument im Kampf gegen Sozialversicherungsbetrug  Zwangsausbeutung, Zwangsarbeit, Menschenhandel, illegale Prostitution, Steuerhinterziehung und auch Geldwäsche gesehen werden.

Immer wieder erklären die Verantwortlichen aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) und der Generalzolldirektion (GZD) die FKS faktisch zu einem „verlängerten Arm“ der Sozialversicherungsträger, zu einer Art Prüfdienst mit polizeilicher Ermittlungskompetenz.
Noch jüngst erklärte die GZD in einer Verfügung vom Juli d.J.:

„Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt Prüfungen und Ermittlungen auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes durch. Diese Prüfungen und Ermittlungen dienen in erster Linie der Sicherung der Sozialsysteme und der staatlichen Einnahmen. Die Tätigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist daher dem Begriff der Inneren Sicherheit im engeren Sinne nicht zuzuordnen.“

Wenn schon ein Gesetz eine Zweckbestimmung vornimmt, sollte man diese auch ernst nehmen. Und so heißt es im § 1 Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) unmissverständlich:

„Zweck des Gesetzes ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung.“

Sowohl Schwarzarbeit als auch die illegale Beschäftigung sind Sammelbegriffe für gesetzlich normierte Zuwiderhandlungen auf dem Arbeitsmarkt. Sie umfassen Ordnungswidrigkeiten und je nach Ausmaß auch nicht selten Straftaten, die zuweilen weit in den Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) reinragen. Die GZD selbst plant gerade sogar die Errichtung von regionalen OK-Ermittlungszentren bei der FKS. Wir finden also schon in der Zweckbestimmung des Gesetzes einen eindeutigen Hinweis auf die Bekämpfung von Kriminalität und nicht auf die Erzielung von staatlichen Einnahmen. Die polizeiliche Kriminalitätsbekämpfung auf dem Arbeitsmarkt durch die FKS ist Mittel und Auftrag zugleich und damit auch der Inneren Sicherheit und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zuzuordnen. Die Sicherung der Sozialsysteme und der staatlichen Einnahmen ist dabei ausdrücklich gewünschter Nebeneffekt. Schon deshalb ist die FKS deutlich mehr Polizei und weniger Prüfdienst, weil die Verfolgung von Zuwiderhandlungen durch behördliche Kontrollen und Prüfungen mit unmittelbarem Vollzugsrecht einerseits (Gefahrenabwehr/Prävention) und polizeiliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (Repression) andererseits unzweifelhaft dem behördlich-polizeilichen Aufgabenkatalog zuzuordnen sind.

Diese seit Jahrzehnten irrige Auffassung in der Führung im Zoll, die das Polizeiliche stets negiert, hat bis heute verhindert, dass im Zoll die Kolleginnen und Kollegen gut ausgerüstet sind, Zugang zu polizeilichen Datenbanken haben, das von Organisierter Kriminalität (OK) auf dem Arbeitsmarkt geredet werde durfte, obwohl die OK auch dort offensichtlich ist. Die FKS muss vielmehr und stärker als polizeiliches Instrument im Kampf gegen Sozialversicherungsbetrug (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) Zwangsausbeutung, Zwangsarbeit, Menschenhandel, illegale Prostitution, Steuerhinterziehung und auch Geldwäsche gesehen werden.

Das erfordert vor allem eine neue strategische Ausrichtung, mehr und tauglichere Ausrüstung, polizeiliche Datenzugänge und Befugnisse sowie mehr Personal und nicht nur neue Strukturen in den alten Schläuchen.

Was die GZD derzeit plant, ist jedenfalls kein Erfolgsrezept.