
20.07.2025
Update: DEIG wird als Waffe ins UZwG aufgenommen
Mit Änderung des Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG), soll unter anderem der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG) auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden.
Die GdP begrüßt die Aufnahme der Distanz-Elektroimpulsgeräte (DEIG) in das UZwG und der damit einhergehenden Rechtssicherheit ihrer Anwendung.
Das DEIG schließt eine sicherheitstaktische Lücke zwischen dem Reizstoffsprühgerät, dem Schlagstock (dessen flächendeckende Einführung in der Zollverwaltung kurz bevorsteht) und der Schusswaffe.
Während die GdP die gesetzlichen Regelungen begrüßt, sehen wir die Einordnung als Waffe gem. §2 Abs. 4 UZwG als zu eng an. Bisher wurde die Modelle des Taser X2, X7 und X10 im Rahmen einer vorläufigen Verwaltungsvorschrift des BMI als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingestuft. Dies hat sich aus unseren Augen in der Praxis bewährt.
Insbesondere die Möglichkeit, mit dem DEIG über eine größere Distanz auf eine Bedrohungslage mit einem Einsatzmittel unterhalb der Schusswaffe zu reagieren, zeigt den Mehrwert dieses Einsatzmittels. Es folgt dem Grundsatz der Eigensicherung „Abstand ist Sicherheit“.
Mit Schaffung dieser Rechtsgrundlage ist es nach Auffassung der GdP nun an der Zeit, den Kolleginnen und Kollegen im Zoll ein weiteres Einsatzmittel unterhalb der Schusswaffe zur Verfügung zu stellen und das DEIG im Zoll zu pilotieren.
Wenn sich das BMF mit „Nulltoleranz bei Gewalt gegen Kolleginnen und Kollegen“ brüstet, gilt es einmal mehr Taten folgen zu lassen.
Dazu gehört auch, den Kreis der Zollbeamtinnen und -beamten im UZwG hinreichend genau zu bestimmten, da diese Begriffe zum jetzigen Zeitpunkt noch äußerst unpräzise und irritieren im Gesetz benannt sind.
Einen Zollgrenzdienst sowie einen Bewachungs- und Begleitdienst, wie er im Gesetz genannt wird, gibt es schon lange nicht mehr. Einzig der Zollfahndungsdienst ist legal definiert und (noch) existent, steht aber – angesichts der angekündigten Strukturreform im Zoll – als Begriff ohnehin zur Disposition. Dort bedarf es dringend einer Anpassung.